06.11.2025 Arbeitsbedingungen Berufsautonomie Bildung Pressemitteilung
Gesetz zur Befugniserweiterung verabschiedet: Wichtiger Schritt – jetzt zählt die Umsetzung
Deutscher Pflegerat fordert klare Zuständigkeiten und Verbindlichkeit
Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt die heutige (06.11.2025) Verabschiedung des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege im Bundestag als entscheidenden Fortschritt für die Profession Pflege und die Gesundheitsversorgung.
„Das ist ein großer und unglaublich wichtiger Schritt“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Erstmals werden pflegerische Kompetenzen berufsrechtlich klargestellt und sozialrechtlich in den Sozialgesetzbüchern V und XI verankert. Pflegefachpersonen können zudem bei entsprechender Qualifikation eigenverantwortlich bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose erbringen. Die Bedeutung ist außerordentlich. Pflegerisches Handeln ist somit auch das Ergebnis pflegerischer Diagnosestellung.
Jetzt gilt es, die verschiedenen pflegediagnostischen Systeme und Terminologien, die in der Praxis etabliert sind, auszubauen und mit einer gemeinsamen, interdisziplinären Referenzterminologie zu verknüpfen.
Die neuen Handlungsspielräume müssen mit klaren Zuständigkeiten, verbindlichen Fristen und einer gesicherten Finanzierung umgesetzt werden.“
Das Gesetz ermöglicht Pflegefachpersonen, in klar definierten Bereichen eigenverantwortlich heilkundliche Tätigkeiten im Rahmen ihrer Qualifikation zu übernehmen. Dazu gehören die Behandlung von chronischen Wunden, Diabetes oder Demenz sowie Aufgaben in der Gesundheitsförderung und Prävention. Ein Muster-Scope of Practice beschreibt künftig die konkreten Aufgaben und dient als Grundlage für weitere rechtliche Schritte. So wird die pflegerische Expertise dort eingesetzt, wo sie die Versorgung der Menschen am besten unterstützt.
„Handlungsspielräume wirken, wenn sie rechtssicher, abrechenbar und mit klaren Qualitätsstandards unterlegt sind. Geben Sie uns Pflichten, aber auch die Mittel, Mandate und Transparenz. Dann zeigen wir, was Pflege kann.“
Der DPR fordert, die in § 73d SGB V vorgesehenen Verträge zügig zu schließen und bundesweit einheitliche Weiterbildungs- und im nächsten Schritt auch Abrechnungsstrukturen zu schaffen. Unterstützend braucht es eine verlässliche digitale Infrastruktur, die pflegerische Leistungen sektorenübergreifend abbildet und die Zusammenarbeit im Team stärkt. Damit die neuen Befugnisse tragen, darf die Ausgestaltung nicht allein in der Hand von Kassen- und Prüfinstitutionen liegen: Der DPR, die Pflegekammern und die Wissenschaft müssen gleichberechtigt in Gremien und Richtlinienprozesse eingebunden werden – mit echten Mitentscheidungsrechten.
„Die Richtung stimmt“, so Vogler, „doch ob dieser Schritt trägt, entscheidet sich an der Umsetzung. Pflege ist bereit, Verantwortung zu übernehmen – jetzt müssen alle Beteiligten in den weiteren Vereinbarungen liefern.“
Ansprechpartner:innen
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
