Diesen Artikel teilen:

24.10.2022 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Deutscher Pflegerat: Klinische Geburtshilfe darf nicht gestrichen werden

Zur gestrigen Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Deut-schen Bundestag und dessen Folgen für die klinische Geburtshilfe äußert sich Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ist sein Amt als Minister angetreten mit dem Versprechen, dass keine Leistungen gekürzt werden. Die Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes führt nun aber zu einer Leistungskürzung direkt am Beginn des Lebens.

Die beschlossene Neuregelung des Pflegebudgets, dass nur die Kosten für quali-fizierte Pflegekräfte berücksichtigt werden, die in der unmittelbaren Patienten-versorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, streicht die klinische Geburtshilfe und deren Leistungen. Damit ist die Versorgung von Frauen und Kindern in unseren Krankenhäusern gefährdet.

Der Deutsche Pflegerat fordert den Gesetzgeber auf, den Fehler im Gesetz un-mittelbar zu korrigieren und künftig die Expertise der Profession Pflege wie auch die der Hebammen nicht nur anzuhören, sondern auch einzubeziehen.“

Diesen Artikel teilen:

Der DPR-Newsletter Wir informieren Sie in unserem monatlichen Newsletter über die Entwicklungen in allen Themen.

Newsletter An-/Abmeldung