06.08.2025 Arbeitsbedingungen Selbstverwaltung Berufsautonomie Bildung Pressemitteilung
Kabinettsbeschlüsse: Zwei Gesetze stärken die Pflege
Deutscher Pflegerat fordert entschlossene Umsetzung
Das Bundeskabinett hat heute mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege sowie dem Gesetz zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung zwei wichtige Gesetzentwürfe zur Stärkung der Pflege beschlossen. Damit sendet die Bundesregierung ein wichtiges Signal zur Stärkung der Pflegeprofession.
„Das Gesetz zur Befugniserweiterung verankert erstmalig die Profession Pflege als eigenständigen Heilberuf fest in der Gesundheitsversorgung. Pflegefachpersonen sollen ihre Kompetenzen künftig eigenverantwortlich und selbstständig nutzen können. Das stärkt die Gesundheitsversorgung, optimiert die Ressourcennutzung und macht den Pflegeberuf zugleich attraktiver“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR).
Der Gesetzentwurf erlaubt Pflegefachpersonen, heilkundliche Aufgaben zu übernehmen. Das ist notwendig und richtig. Es bedeutet einen wesentlichen Schritt hin zu mehr pflegerischer Verantwortung und eigenständiger Mitgestaltung der Pflege.
„In der parlamentarischen Beratung gilt es jetzt, den pflegefachlichen Kern zu sichern und das Versprechen für mehr Nutzung pflegerischer Kompetenzen konsequent einzulösen“, so Vogler weiter. Entscheidend wird dabei auch die Umsetzung über Verträge nach § 73d SGB V und die Entwicklung eines bundeseinheitlichen Muster Scope of Practice sein.
Die im Gesetzentwurf angelegte Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene muss verbindlich, strukturiert und mit echten Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechten ausgestaltet sein. Für eine verlässliche Interessenvertretung braucht es zudem eine dauerhaft finanzierte, hauptamtlich strukturierte Organisation auf Bundesebene, fordert Vogler.
Auch den Gesetzentwurf zur Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung bewertet der Deutsche Pflegerat positiv. Die bisher 27-fach landesrechtlich geregelte Ausbildung zur Pflegeassistenz führte bislang zu erheblichen Unterschieden in Qualität, Vergleichbarkeit und Berufsmobilität. „Das hatte unmittelbare Folgen für die Versorgungssicherheit und die Attraktivität des Berufs“, so Vogler.
Mit dem neuen Gesetz wird erstmals eine bundeseinheitliche Grundlage mit klaren Standards, einem verbindlichen Berufsbild und verbesserter Durchlässigkeit zur dreijährigen Pflegeausbildung geschaffen. Das stärkt die Ausbildungspraxis, erleichtert den Einstieg in den Pflegeberuf und verbessert die Anschlussfähigkeit.
Beide Gesetze leisten einen entscheidenden Beitrag zur Attraktivität der Pflegeberufe und zur Sicherung der pflegerischen Versorgung. Jetzt kommt es auf die konkrete Umsetzung im Parlament und dann in der Ausbildung, im Berufsalltag und in der Finanzierung an.
Ansprechpartner:innen
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de