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16.01.2026 Arbeitsbedingungen Bildung Pressemitteilung

Kinder brauchen Sicherheit in der Versorgung – Pflege jetzt zukunftsfest weiterentwickeln

Die Anliegen der Petition zur Kinderkrankenpflege betreffen zentrale pflegefachliche Fragestellungen. Der Deutsche Pflegerat sieht insbesondere bei Qualifikation, Strukturen und Arbeitsbedingungen dringenden Weiterentwicklungsbedarf, um eine zukunftsfähige Versorgung zu gewährleisten.

Die Petition „Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung“ hat mehr als 40.000 Unterstützer:innen gewonnen und wird dem Deutschen Bundestag vorgelegt. Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt dieses starke Signal aus der Pflege und teilt das zentrale Anliegen, die qualitativ hochwertige und verlässliche pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen nachhaltig zu sichern. Aus Sicht des DPR ist es nicht das Wahlrecht, welches eine zukunftsfähige pädiatrische Versorgung sichert. Entscheidend ist vielmehr die gezielte und vertiefte Weiterqualifikation von Pflegefachpersonen für die pflegerische Versorgung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere durch akademische Bildungsangebote. 

„Kinder brauchen Sicherheit in der Versorgung. Diese Sicherheit entsteht durch konsequente politische Umsetzung, klare Qualifikationswege und tragfähige Strukturen“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Die Petition zeigt, dass die pflegerische Versorgung von Kindern hochkomplex ist und besondere fachliche Kompetenzen erfordert. Der DPR teilt diese Einschätzung. Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Pflege in der Pädiatrie bedeutet anspruchsvolle Fachpflege, intensive Elternarbeit und die Einbindung oftmals komplexer Familiensysteme. Dafür braucht es nach einer fundierten grundständigen Ausbildung, spezialisierte Kompetenz und verlässliche Rahmenbedingungen.

Der Deutsche Pflegerat warnt davor, die Debatte auf eine pauschale Schuldzuweisung an die generalistische Pflegeausbildung zu verkürzen. „Die Herausforderungen in der Kinderkrankenpflege lassen sich nicht allein durch Ausbildungsfragen erklären. Entscheidend ist, ob wir attraktive, fachlich anspruchsvolle und gut gestaltete Arbeitsfelder schaffen – und ob Pflegefachpersonen dort echte Entwicklungsperspektiven haben“, so Vogler.

Aus Sicht des DPR ist jetzt der Zeitpunkt, die Pflege umfassend zukunftsfest weiterzuentwickeln. Dazu gehören:

  • der zügige Aufbau erweiterter Rollen wie Advanced Practice Nurses, School Health Nurses und Community Health Nurses sowie weiterer spezialisierter akademischer Qualifikationen,
  • der konsequente Ausbau von Masterstudiengängen und eine bundesweite Bildungsoffensive für die Pflege,
  • die Zusammenarbeit der Pflegeprofession mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss an qualitätssichernden Versorgungsstrukturen, auch in der pädiatrischen Versorgung,
  • der Erhalt der Leistungsgruppen „Spezielle Kinder- und Jugendmedizin“ und „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“,
  • sowie die fachliche Anerkennung der Pflegefachpersonen, die in der Kinderkrankenpflege tätig sind und dort die Versorgung tragen.

„Wenn Pflegefachpersonen die Kinderkrankenpflege verlassen, dann nicht, weil das Arbeitsfeld weniger wertvoll ist – sondern weil Bedingungen, Rollenbilder und ärztlich geprägte Strukturen häufig nicht mit der hohen fachlichen Verantwortung der Pflege und der notwendigen Weiterentwicklung pflegerischer Kompetenzen Schritt halten“, so Vogler weiter. Gerade in der pädiatrischen Versorgung müsse deshalb kritisch hinterfragt werden, wie die Zusammenarbeit der Gesundheitsfachberufe, Entscheidungsbefugnisse, berufliche Perspektiven und auch die Ausgestaltung der Elternarbeit geregelt sind. „Es geht um ein grundlegendes und neues Verständnis professioneller Handlungskompetenz.“

Der Deutsche Pflegerat versteht die Petition als Auftrag an die Politik, jetzt entschlossen zu handeln. Ziel muss es sein, die Versorgung von Kindern und Jugendlichen langfristig zu sichern – mit qualifizierten Pflegefachpersonen, klaren Strukturen und einer Pflege, die in ihrer fachlichen Kompetenz ernst genommen und gestärkt wird.

Weitere Information:
Petition. Gesundheitsfachberufe . Erhalt des Wahlrechts nach § 59 Pflegeberufegesetz innerhalb der Pflegeausbildung vom 18.08.2025

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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