06.04.2023 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung
Krankenhäuser können noch am Projekt teilnehmen
Pilotprojekt zur Erprobung der PPR 2.0
Das Pilotprojekt zur Erprobung der PPR 2.0. ist gerade gestartet. Gem. § 137k Abs. 2 S. 5 SGB V (Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus) bestimmt der Auftragnehmer eine repräsentative Auswahl an Krankenhäuser, weitere Krankenhäuser können sich an der Erprobung beteiligen.
Für diese freiwillige Teilnahme sucht das Bundesgesundheitsministerium noch teilnehmende Krankenhäuser.
Voraussetzung für eine Teilnahme ist eine formlose Mitteilung an das Bundesgesundheitsministerium. Dies bis zum Donnerstag, den 13. April 2023 unter E-Mail 216@bmg.bund.de.
Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats