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15.12.2016 Pressemitteilung

Kritik am Dritten Pflegestärkungsgesetz für eine gute Entlohnung ist komplett unverständlich

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Personalkostenregelung des Dritten Pflegestärkungsgesetzes. Die Kritik daran ist komplett unverständlich und angesichts des gravierenden Personalmangels in der Pflege auch völlig unproduktiv“, machte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin deutlich:

„Der Deutsche Bundestag hat gut daran getan, den wegweisenden Schritt für eine bessere Bezahlung der Beschäftigten in der Altenpflege zu gehen. Das damit verbundene Nachweisrecht ist absolut legitim.

Wer durch die Neuregelung höhere Personalkosten in den Pflegesatzverhandlungen ansetzt, der muss auch nachweisen können, dass die verhandelten Löhne bei den Beschäftigten ankommen.

Die Argumentation der Gegner dieser Personalkostenregelung und Nachweispflicht lässt vermuten, dass es ihnen eher um die Sicherung der eigenen Rendite geht.“

Zum Hintergrund:
Das Dritte Pflegstärkungsgesetz sieht im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen die Anerkennung der Bezahlung der Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in nicht-tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen bis zur Höhe eines Tarifvertrages oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung vor. Weiter aufgenommen wurde ein Nachweisrecht, dass die verhandelten Löhne auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommen.

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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