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13.02.2017 Pressemitteilung

Länder fordern Bundestag und Bundesregierung auf, beim Pflegeberufereformgesetz endlich zu reagieren

Deutscher Pflegerat unterstützt Entschließungsantrag der Länder

Seit fast einem Jahr liegt das Pflegeberufereformgesetz im Deutschen Bundestag auf Eis. Am vergangenen Freitag (10. Februar 2017) hat hierzu der Bundesrat eine Entschließung verabschiedet, in der der Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert werden, alle notwendigen Anstrengungen zu unternehmen, um das Gesetzgebungsverfahren zum Abschluss zu bringen.

Dazu erklärt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR):

„Die Entschließung des Bundesrates zeigt, dass auch die Länder erkannt haben, dass die Blockadepolitik einiger Gegner des Pflegeberufereformgesetzes der gesamten Pflege- und Gesundheitsbranche schadet und eine qualitativ hochwertige Pflegeversorgung gefährdet.

Wir benötigen bestmöglich ausgebildete Pflegefachpersonen, die wissenschaftlich auf dem neuesten Stand stehen und deren Fachkenntnisse sich nicht an Altersgruppen oder Versorgungssettings festmachen. Das kann das Pflegeberufereformgesetz sicherstellen. Profitieren wird davon vor allem die Altenpflege.

Der Deutsche Pflegerat appelliert an die Bundesregierung, an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages einschließlich der Opposition, das Pflegeberufereformgesetz schnell und ohne faule Kompromisse in den Ausschüssen abschließend zu behandeln und unverzüglich im Deutschen Bundestag zu beschließen. Sie alle stehen in der Verantwortung, wenn es um die heutigen und künftigen Fachkräfte in der Pflege und die Gewährleistung einer hohen Patientensicherheit geht.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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