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07.07.2026 Arbeitsbedingungen Handlungsfelder Pressemitteilung

Noch 3 Tage. Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.

Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?

Deutscher Pflegerat warnt: Pflegepersonal darf nicht wieder zum Sparposten werden.

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor den geplanten Regelungen zum Pflegebudget im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Pflegepersonal darf nicht wieder zum Sparposten im Krankenhaus werden.

Das Pflegebudget wurde eingeführt, um Pflegepersonalkosten aus der für die Pflege desaströsen Fallpauschalenlogik herauszulösen. Es schützt Pflegepersonal vor dem ökonomischen Druck der DRG-Systematik. Es ermöglicht, bedarfsnotwendiges Pflegepersonal auch bei steigenden Tarifen zu halten sowie die Förderung neuer pflegeberuflicher Rollen. Das stärkt und erhöht die Patient:innensicherheit.

Diese Schutzwirkung darf nicht ausgehöhlt werden.

Das Pflegebudget darf nicht zu einem vom Bedarf losgelösten Fortschreibungsbudget umgebaut werden. Maßstab muss der nachgewiesene pflegerische Personalbedarf bleiben und nicht pauschale Ausgabenbegrenzungen oder Beitragssatzstabilität. Ausschlaggebend muss sein, welches Pflegepersonal Patient:innen für eine sichere Versorgung brauchen.

Dazu gehören auch die Versorgungslage vor Ort, das Leistungsangebot der Krankenhäuser sowie die damit einhergehende Notwendigkeit an den Pflegepersonalbedarf, notwendige Qualifikationen, reale Personalkosten und Tarifsteigerungen. Bedarfsgerechte Pflege braucht eine Finanzierung, die dem Bedarf folgt. Nicht umgekehrt.

Die Grundlohnrate ist dagegen ein Finanzindikator. Sie ist kein Maßstab für Pflegebedarf, Versorgungsintensität, Personalengpässe, Qualifikationsanforderungen, Tarifentwicklung oder notwendige Personalentwicklung.

Pflege darf nicht wieder Sparposten werden

Wer das Pflegebudget begrenzt, nimmt den Krankenhäusern Planungssicherheit. Kliniken, die Personal aufgebaut, neue Rollen entwickelt und tarifgerecht bezahlt haben, geraten besonders unter Druck. Personalaufbau wird unmöglich. Stellen werden nicht nachbesetzt. Arbeitsverdichtung steigt.

Tarifsteigerungen sind keine Fehlentwicklung. Sie sind Voraussetzung, um Pflegende im Beruf zu halten, neue Mitarbeitende zu gewinnen und stabile Versorgungsstrukturen zu sichern.

Die Folgen der Sparlogik beim Budget tragen Patient:innen mit ihren An- und Zugehörigen sowie beruflich Pflegende. Patient:innen erhalten weniger Pflege, Beratung und Begleitung, als sie brauchen. Beruflich Pflegende erleben erneut, dass ihre Arbeit unter Kostendruck gerät.

Das ist keine Weiterentwicklung. Das ist die Rückkehr zur alten Sparlogik.

Pflegefremde Tätigkeiten müssen klar abgegrenzt werden. Pflegeprozesssteuerung, klinische Einschätzung, Beratung, Edukation, Koordination, An- und Zugehörigenarbeit, Evaluation und Qualitätssicherung sind nicht pflegefremd. Dazu gehören auch Entlass- und Überleitungsmanagement, interprofessionelle Abstimmung und Qualitätsentwicklung. Sie sind Kernkompetenzen und -prozesse professioneller Pflege.

Pflegeprozessverantwortung lässt sich nicht sinnvoll in direkte und indirekte Pflege aufspalten.

Auch pflegerische Versorgungsverantwortung, akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen und professionsentwickelnde Rollenprofile müssen refinanzierungsfähig bleiben. Dazu zählen auch Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses. Wer das Pflegebudget begrenzt, blockiert genau die Professionalisierung, die politisch seit Jahren gefordert wird.

Der Gesetzgeber darf pflegerische Kompetenzerweiterung nicht berufsrechtlich ermöglichen und finanzierungsrechtlich blockieren.

Pflegebudget und bedarfsgerechte Personalbemessung müssen verbindlich zusammengedacht werden. Wer Pflegepersonal finanziert, muss wissen, welcher Pflegepersonalbedarf besteht. Eine Finanzierung, die reale Bedarfe nicht abbildet, gefährdet Versorgungsqualität und Patient:innensicherheit.

Änderungsanträge lösen das Grundproblem nicht

Inzwischen liegen Änderungsanträge vor, die in den Beschlussentwurf für den Gesundheitsausschuss eingeflossen sind. Sie bessern einzelne Punkte nach. Sie lösen aber nicht das Grundproblem.

Für 2027 soll stärker auf das tatsächliche Pflegebudget 2026 abgestellt werden. Das ist eine Nachbesserung gegenüber dem Gesetzentwurf. Auch bei der Tarifrefinanzierung wird nachgebessert: Tarifsteigerungen sollen basiswirksam berücksichtigt werden, allerdings nur hälftig.

Eingeführt werden soll eine neue Generalklausel. Krankenhäuser sollen in der unmittelbaren Patient:innenversorgung eine bedarfsgerechte Personalausstattung sicherstellen und die dafür erforderlichen Maßnahmen treffen. Gleichzeitig sollen verbindliche Vorgaben zur Ermittlung von Quantität und Qualität des notwendigen Pflegepersonals entfallen.

Wenn angemessenes Personal wesentlich für Versorgungsqualität und Arbeitssituation sein soll, dürfen verbindliche Vorgaben zur Ermittlung der bedarfsgerechten Personalausstattung nicht entfallen. Was hier als strukturelle Entlastung, Bürokratieabbau und Freiraum für Krankenhäuser beschrieben wird, droht in Wahrheit zu einem Verfahren nach Versuch und Irrtum bei Personalausstattung, Versorgungsqualität und Patient:innensicherheit zu werden.

Freiräume ersetzen keine Schutzstandards. Pflegepersonaluntergrenzen sind kein Maßstab für gute Versorgung. Sie markieren nur das unterste Niveau gegen Gefährdung. Mindestmaß ist nicht bedarfsgerecht, nicht zielorientiert und nicht zukunftsfähig.

Die Einführung einer Generalklausel kann eine systematische Bedarfserhebung mittels PPR 2.0 nicht ersetzen. Darüber hinaus widerspricht sich der Gesetzgeber selbst, wenn er im Rahmen dieser eine bedarfsgerechte Personalausstattung fordert, jedoch nur Mindestvorgaben im Sinne der PpUG refinanziert.

Auch deshalb reichen die Nachbesserungen nicht. In der Gesamtwirkung bleibt das Pflegebudget begrenzt. Tatsächliche Mehrkosten ab 2027 werden weiterhin nicht berücksichtigt, Minderkosten dagegen schon. Pflegeentlastende Maßnahmen werden schrittweise zurückgeführt.

Damit bleibt der Druck bestehen. Pflegepersonal wird wieder zum Risiko in der Bilanz. Das darf nicht passieren.

Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:

  • die Schutzwirkung des Pflegebudgets zu erhalten und es bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, statt sein Wachstum zu begrenzen,
  • den Pflegepersonalbedarf, die Versorgungslage vor Ort, das Leistungsangebot der Krankenhäuser, notwendige Qualifikationen und reale Personalkosten verlässlich abzubilden,
  • Tarifsteigerungen vollständig, basiswirksam und verlässlich zu refinanzieren, statt sie nur hälftig zu berücksichtigen,
  • tatsächliche Mehrkosten im Pflegebudget auch ab 2027 zu berücksichtigen und nicht nur Minderkosten anzurechnen,
  • verbindliche Vorgaben zur Ermittlung von Quantität und Qualität des notwendigen Pflegepersonals zu erhalten und weiterzuentwickeln,
  • Pflegebudget und bedarfsgerechte Personalbemessung verbindlich zusammenzudenken, damit nicht Mindestgrenzen, sondern der tatsächliche Pflegepersonalbedarf finanziert wird,
  • pflegeentlastende Maßnahmen dort refinanzierungsfähig zu halten, wo sie Pflegefachpersonen tatsächlich entlasten,
  • pflegerische Versorgungsverantwortung, akademisch qualifizierte Pflegefachpersonen und professionsentwickelnde Rollenprofile refinanzierungsfähig zu halten.

Die Politik muss Pflegepersonal nach den Versorgungsbedarfen der Patient:innen finanzieren, nicht nach Kassenlage. Wer das Pflegebudget begrenzt, macht Pflegepersonal wieder zum Sparposten. Das gefährdet Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und die beruflich Pflegenden.

Die entscheidende Frage lautet nicht, wie viel Pflege sich die Beitragssatzstabilität leisten will. Die entscheidende Frage lautet, wie viel Pflege Patient:innen für eine sichere Versorgung brauchen. Genau daran muss sich das Pflegebudget ausrichten.

Anlage: Countdown-Grafik Tag 3: „Das Pflegebudget wird begrenzt. Personalabbau kehrt zurück.“

Weitere Information:

Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
www.deutscher-pflegerat.de

Bisher erschienen:

Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“
Tag 4. „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“

Download Poster Tag 3

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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