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06.07.2026 Arbeitsbedingungen Handlungsfelder Pressemitteilung

Noch 4 Tage. Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.

Countdown: #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?

Deutscher Pflegerat warnt: Wer Personalbedarf nicht ermittelt, gefährdet Patient:innensicherheit.

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) warnt vor den aktuellen Plänen zur Pflege im Krankenhaus. Was als „Entbürokratisierung und mehr Flexibilität bei der Pflege im Krankenhaus“ beschrieben wird, löst keine Probleme. Der Titel verspricht Bürokratieabbau. Der Inhalt liefert den Abbau verbindlicher Schutzstandards.

Das Papier setzt an den falschen Stellen an: Die PPR 2.0 soll nicht verbindlich angewendet werden. Die Kommission für Personalbemessung soll abgeschafft werden. Pflegepersonaluntergrenzen sollen aus den Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen gestrichen werden. Verbindliche Mindestvorgaben für die Leistungsgruppen sollen erst später greifen. An die Stelle verbindlicher Instrumente soll eine unbestimmte Generalnorm treten.

Das ist kein Bürokratieabbau. Das ist eine Streichliste zulasten der Patient:innensicherheit.

Wenn Pflegepersonalbedarf nicht verbindlich ermittelt wird, wird er unsichtbar. Dann verschwindet er aus der Steuerung. Offene Stellen werden nicht nachbesetzt. Schichten bleiben unterbesetzt. Arbeitsverdichtung nimmt zu. Die Arbeitsbedingungen verschlechtern sich. Pflegefachpersonen verlassen den Beruf. Wer heute geht, steht morgen nicht wieder bereit. Auch nicht in der nächsten Krise.

Pflegepersonalbedarf muss sichtbar bleiben

Mit der PPR 2.0, der Kinder-PPR 2.0 und der Kinder-Intensiv-PPR 2.0 wurden Instrumente aufgebaut, die den Pflegepersonalbedarf in der akutstationären Versorgung systematisch erfassen können. Seit Inkrafttreten der Pflegepersonalbemessungsverordnung werden Daten zur Ist-Personalausstattung und zum Soll-Personalbedarf erhoben.

Krankenhäuser haben dafür erhebliche Strukturen aufgebaut. Pflegefachpersonen, Pflegedirektionen, Controlling, Qualitätsmanagement und IT haben Prozesse angepasst, Mitarbeitende geschult, Datenflüsse etabliert und neue Routinen geschaffen.

Diese Aufbauleistung darf nicht ignoriert werden. Es ist fachlich widersprüchlich, die PPR 2.0 erst einzuführen und sie dann wieder zu entwerten, bevor die vorhandenen Daten und Erfüllungsgrade ausgewertet und fachlich bewertet sind. Das ist keine Weiterentwicklung. Das ist ein fataler Rückschritt in die 1990 Jahre.

Bestehende Instrumente dürfen erst ersetzt werden, wenn eine bessere Lösung entwickelt, geprüft und einsatzbereit ist. Dies ist aktuell nicht der Fall. Alles andere bedeutet: Schutzstandards werden gestrichen.

Die geplante Generalnorm für die Personalbesetzung ist unbestimmt und ersetzt keine Personalbemessung. Wer die PPR 2.0 nicht mehr verbindlich stellt, nimmt den einzigen aufgebauten Maßstab aus dem System. Dann wird Personalbesetzung wieder der Finanzierbarkeit und  gefühlten Erfordernissen überlassen, statt fachlich und systematisch ermittelt. Abgeschafft werden soll die Kommission für Personalbemessung im Krankenhaus. Somit entfällt auch die Entwicklung einer Personalbemessung für die Hebammen. Die Personalausstattung aller Gesundheitsfachberufe im Krankenhaus steht somit in einem nicht akzeptablen luftleeren Raum.

Auch die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) müssen als Qualitätsanforderung in den Leistungsgruppen erhalten bleiben. Sie müssen ergänzt werden durch Qualifikations- und Verfügbarkeitsanforderungen für Pflegepersonal. Die PpUG-Verordnung mit ihrer Sanktionsvereinbarung reicht nicht aus. In den Leistungsgruppen geht es darum, ob eine Leistung überhaupt erbracht und abgerechnet werden darf. Pflegepersonal muss dort als Qualitätsanforderung verankert bleiben. Sonst wird professionelle Pflege aus der Strukturqualität herausgelöst.

Empfehlungen und spätere Mindestkriterien, wie die der Leistungsgruppen, reichen nicht. Sie geben nur ein Mindestmaß an Qualität vor. Das ist jedoch kein Qualitätskriterium für bedarfsgerechte Versorgung. Gerade unter steigendem finanziellen Druck braucht es verbindliche Regeln. Die PpUG müssen deshalb als Qualitätsanforderungen in den Leistungsgruppen erhalten werden.

Der Deutsche Pflegerat erneuert seine Forderungen:

  • PPR 2.0, Kinder-PPR 2.0 und Kinder-Intensiv-PPR 2.0 verbindlich zu sichern,
  • vorhandene PPR-Daten und Erfüllungsgrade auszuwerten und fachlich zu bewerten,
  • Personalbemessung bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, statt aufgebaute Instrumente zu entwerten,
  • bestehende Instrumente erst zu ersetzen, wenn eine bessere Lösung geprüft und einsatzbereit ist, die jedoch heute noch nicht zur Verfügung steht,
  • Pflegepersonaluntergrenzen als Qualitätsanforderung in den Leistungsgruppen zu erhalten und Qualifikations- und Verfügbarkeitsanforderungen ergänzend zur PpUG zu verankern,
  • Schutzstandards nicht durch unbestimmte Generalnormen, spätere Empfehlungen oder Mindestkriterien zu ersetzen,
  • Einführung von praxistauglichen Personalbemessungsinstrumenten für die 1:1 Betreuung durch die Hebammen in der Geburtshilfe,
  • die Profession Pflege und die Hebammen maßgeblich an allen Regelungen zur Personalbemessung und zu Qualitätsanforderungen zu beteiligen.

Die Politik muss Personalbedarf sichtbar machen, nicht ausblenden. Wer Pflegepersonalbedarf aus der Steuerung nimmt, gefährdet Patient:innensicherheit, Versorgungsqualität und die beruflich Pflegenden.

Anlage: Countdown-Grafik Tag 4: „Pflegepersonalbedarf wird wieder unsichtbar. Es gilt nur das Mindestmaß.“

Weitere Information:

Countdown des Deutschen Pflegerats zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und insgesamt zur Reformpolitik – #PflegeImFreienFall #DeutschlandWelchePflegeWillstDu?
www.deutscher-pflegerat.de

Bisher erschienen:

Tag 10. „Pflegebedarf wird weggerechnet“
Tag 9. „Angehörige pflegen. Die Bundesregierung kürzt ihre Rente.“
Tag 8. „Der Personalmangel wird zum Maßstab.“
Tag 7. „Pflegepersonal fehlt. Die Bundesregierung bremst dessen Bezahlung.“
Tag 6. „Prävention versprechen. Pflegekompetenz ausbremsen.“
Countdown angehalten. „Zeit zum Nachdenken.“ Deutscher Pflegerat veröffentlicht Eckpfeiler für ein zukunftsorientiertes Gesundheitssystem
Tag 5. „Ein Sektor spart. Der nächste bricht ein.“

Download Poster Tag 4

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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