09.10.2025 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung
Ohne Pflege in den Leistungsgruppen droht Qualitätsverlust im Krankenhaus
Deutscher Pflegerat zum Kabinettsbeschluss zur Krankenhausreform
Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt vor einem Qualitätsverlust durch die Krankenhausreform. Nach dem Kabinettsbeschluss zum Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) sollen die Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) nicht mehr als Qualitätskriterium in der Leistungsgruppensystematik gelten.
„Damit verliert die Pflege an Bedeutung in der Qualitätsbewertung von Krankenhausleistungen“, sagt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Pflegepersonaluntergrenzen werden nicht abgeschafft, aber sie gelten künftig nur noch als begleitende Vorschrift, nicht mehr als Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen. Das schwächt ihre Wirkung erheblich.“
Bisher war klar: Nur wer bestimmte Qualitätsmindeststandards erfüllt, hat einen Anspruch auf Abrechnung von Entgelten. Dazu gehörte auch eine Mindestbesetzung mit Pflegefachpersonen. Damit wird den Qualitätskriterien der Leistungsgruppen eine stärkere Verbindlichkeit zugemessen als den PpUG in ihrer heutigen Konzeption mit einem monetären Sanktionssystem. Es ist von enormer Bedeutung, dass in den Leistungsgruppen die pflegerische Personalbemessung verankert wird. Damit wird die Verbindlichkeit zur Einhaltung der PpUG und der PPR 2.0 zusätzlich zur weiterhin geltenden PpUG-Verordnung gestärkt.
„Dieser Bezug ´Pflegepersonal zur Leistungsgruppe´ fehlt im Kabinettsbeschluss. Damit können Krankenhäuser künftig theoretisch Entgelte abrechnen, obwohl zu wenig Pflegepersonal eingesetzt ist. Dies gefährdet die Patient:innensicherheit“, so Vogler.
Der Deutsche Pflegerat fordert, die Pflegepersonaluntergrenzen verbindlich in der Leistungsgruppensystematik zu belassen, bis sie durch weitere Qualitätsmerkmale wie die der PPR 2.0 ersetzt werden. „Die Profession Pflege ist die Basis jeder Krankenhausleistung. Wenn Qualität das Ziel der Reform ist, muss die berufliche Pflege im Zentrum des Systems stehen, wo Qualität definiert wird“, betont Vogler.
Das Positionspapier des Deutschen Pflegerats „Pflegepersonal auch in den Leistungsgruppen verbindlich sichern“ liegt der Anlage bei und ist hier abrufbar.
Ansprechpartner:innen
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de