09.09.2026 Bildung Pressemitteilung
Pflegeausbildung braucht Lehrende
Hamburg muss sein Versprechen halten und den Studiengang Pflege- und Therapiewissenschaft sichern
Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert den Hamburger Senat auf, die Aussetzung des Studiengangs „Pflege- und Therapiewissenschaft für das Lehramt an berufsbildenden Schulen“ sofort rückgängig zu machen und diesen dauerhaft zu finanzieren.
„Die Aussetzung ist inakzeptabel. Pflegeausbildung braucht qualifizierte Lehrende. Fällt ein Studienjahrgang aus, fehlt dieses Fachpersonal später an den Pflegeschulen“, warnt DPR-Präsidentin Christine Vogler. „Damit geraten Ausbildungskapazitäten und die Gewinnung dringend benötigter Pflegefachpersonen zusätzlich unter Druck.“
In seiner Fachkräftestrategie für die Gesundheits- und Pflegeberufe hatte der Hamburger Senat die Pflegeberufe in den Mittelpunkt gestellt, weil dort der Fachpersonalbedarf am größten ist. Den Aufbau des nun ausgesetzten Masterstudiengangs nannte er ausdrücklich als Maßnahme, um mehr Ausbildung zu ermöglichen und die theoretische Pflegeausbildung zu stärken.
„Wer einen Studiengang als Antwort auf den Fachpersonalmangel ankündigt und ihn dann direkt wieder aussetzt, setzt die eigene Glaubwürdigkeit aufs Spiel. Hamburg muss sein Versprechen einlösen“, so Vogler.
Der Bund ermöglicht den Ländern Ausnahmeregelungen bei den Qualifikationsanforderungen an Lehrende inzwischen bis Ende 2035. Hamburg hat seine landesrechtliche Übergangsfrist bislang nicht von 2029 auf 2035 verlängert. Der DPR fordert deshalb beides: die Übergangsregelung anzupassen und den Studiengang dauerhaft zu finanzieren. Eine längere Übergangszeit schafft Luft, aber keine Lehrende.
Aus Sicht des DPR steht der Hamburger Fall für ein größeres Problem. „Deutschland braucht mehr öffentliche Studienangebote für Pflegepädagogik, Pflegewissenschaft, Management und Forschung sowie für Advanced Practice Nursing (APN) und Community Health Nursing (CHN). Die Länder müssen eigenständige Fakultäten für Pflegewissenschaft aufbauen und verlässlich finanzieren“, fordert Vogler.
Private Hochschulen können staatliche Angebote ergänzen, dürfen sie aber nicht ersetzen. Pflegebildung ist öffentliche Daseinsvorsorge. Der Staat darf die Verantwortung dafür nicht grundsätzlich privaten Anbietern überlassen. Der Zugang zu akademischer Qualifikation darf nicht vom Geldbeutel abhängen.
„Der Staat darf die Pflege nicht schrittweise aus den öffentlichen Hochschulen drängen. Wer akademische Pflegebildung abbaut, verschärft den Fachpersonalmangel und gefährdet die Versorgung“, warnt Vogler.
Ergänzende Information:
Download Stellungnahme des Hamburger Pflegerats . Akademische Pflegebildung in Hamburg sichern – Finanzierung der Pflegestudiengänge und Fortführung des Masterstudiengangs Pflege- und Therapiewissenschaften
Ansprechpartner:innen
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
