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01.11.2026 Berufsautonomie Pressemitteilung

Pflegebegleitung braucht klare Verantwortung. Positionspapier veröffentlicht

Deutscher Pflegerat fordert Nachbesserungen am Pflegeneuordnungsgesetz und legt zur ersten Lesung im Bundestag ein Positionspapier vor

Das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) soll ab 2029 eine längerfristige Pflegebegleitung einführen. Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt das Vorhaben, sieht aber entscheidende Lücken im Gesetzentwurf. Vor allem regelt der Entwurf die pflegefachliche Verantwortung nicht ausreichend. Ohne klare Regeln drohen Informationsverluste, doppelte Zuständigkeiten, mehr Bürokratie und Versorgungslücken.

„Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen brauchen verlässliche Unterstützung statt ständig wechselnder Ansprechpersonen. Wenn der Pflegebedarf festgestellt, Pflege geplant und der Pflegeprozess gesteuert wird, müssen dazu berechtigte Pflegefachpersonen die Verantwortung tragen. Das muss das Gesetz klar regeln“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Der DPR fordert, die Pflegebegleitung als durchgängigen Unterstützungsprozess zu gestalten. Die bestehende Pflegeberatung, Beratungsbesuche und häusliche Schulungen müssen dabei sinnvoll verbunden werden. Beratungsstellen und qualifizierte ambulante Anbieter sind einzubeziehen. Beratungsbesuche und individuelle häusliche Schulungen müssen qualifizierte Pflegefachpersonen in unabhängiger Beratungsrolle übernehmen.

Nachbessern muss der Gesetzgeber vor allem bei den Zuständigkeiten: Das PNOG muss festlegen, wie bestehende Pflegeplanungen in die Versorgungsplanung einbezogen werden und wie Informationsaustausch und Zusammenarbeit verbindlich sichergestellt werden. Eine durchgängige pflegefachliche Fallführung bei entsprechendem Bedarf muss geprüft werden. Die pflegefachliche Einschätzung der Versorgungssicherheit muss unabhängig und transparent erfolgen. Sie ist klar von der Leistungsentscheidung der Pflegekasse zu trennen.

Pflegefachpersonen mit erweiterten Kompetenzen (Advanced Practice Nurses, APN), insbesondere Community Health Nurses (CHN), können dabei als feste Ansprechpersonen die Pflegebegleitung in der wohnortnahen Versorgung stärken.

„Gute Pflegebegleitung braucht klare Zuständigkeiten, qualifiziertes Personal und eine verlässliche Finanzierung. Der Bundestag muss dafür jetzt die nötigen Voraussetzungen schaffen“, betont Vogler.

Am 5. November berät der Bundestag das PNOG in erster Lesung. Dazu legt der DPR sein Positionspapier „Pflegebegleitung im PNOG – Pflegefachliche Verantwortung klar regeln“ vor.

Anlage:
DPR Positionspapier „Pflegebegleitung im PNOG – Pflegefachliche Verantwortung klar regeln“ – Lang- und Kurzfassung

Terminhinweis:
Einladung DEMO
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11.11.2026 • 14:00 Uhr • Start: Bundeskanzleramt
> Weitere Informationen zur DEMO am 11.11.2026

Download Positionspapier - Lang

Download Positionspapier - Kurz

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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