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16.02.2025 Arbeitsbedingungen Selbstverwaltung Berufsautonomie Bildung Pressemitteilung

Pflegekompetenzgesetz. Bund muss nachbessern: Selbstständige Heilkundeausübung muss im Mittelpunkt stehen

Zur Beratung und Stellungnahme des Bundesrats zum Pflegekompetenzgesetz

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, äußert sich zur Beratung und Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Pflegekompetenz:

„Das Pflegekompetenzgesetz ist ein historischer Schritt, um den Pflegeberuf als Heilberuf zu etablieren. Doch der Entwurf greift an entscheidenden Stellen zu kurz. Eine umfassende Stärkung der Pflege gelingt nur, wenn Pflegefachpersonen selbstständig und eigenverantwortlich in einem deutlich erweiterten heilkundlichen Kompetenzbereich in allen pflegerischen Settings handeln können. Hier bleibt der Gesetzentwurf weit hinter dem Referentenentwurf zurück.“

Pflege als eigenständiger Heilberuf

Der Deutsche Pflegerat fordert, dass Pflegefachpersonen als autonome und gleichberechtigte Profession und Partner im Gesundheitssystem anerkannt werden. Dies müsse im künftigen Gesetzgebungsverfahren der neuen Bundesregierung verankert werden.

„So schaffen wir dringend benötigte Ressourcen, um die dramatische Versorgungssituation in der Pflege zu entschärfen“, so Vogler.

Bundeseinheitliche Regelungen dringend notwendig

Der Deutsche Pflegerat betont die Bedeutung einer bundesweit einheitlichen Pflegebildungsarchitektur. Die derzeit uneinheitlichen Regelungen auf Landesebene behindern die Entwicklung der Pflegeberufe und stehen deren Attraktivität entgegen.

„Wir brauchen eine bundesweit durchlässige und einheitliche Pflegebildungsstruktur, wie sie das Bildungskonzept BAPID des Deutschen Pflegerats momentan entwickelt. Dies bietet der Pflegeprofession eine klare Perspektive und ist für eine zukunftsfähige Pflege unerlässlich“, erklärt Vogler.

Darüber hinaus müssen Kompetenzen wie die Regelung der Berufsausübung und der Weiterbildungsstrukturen sowie zur Hochschulstruktur auf Bundesebene gebündelt werden, um eine einheitliche Pflegequalität sicherzustellen.

Pflegekammern fördern – Deutscher Pflegerat als starker Partner

Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Pläne, maßgebliche Organisationen der Pflege auf Bundesebene stärker in die Aufgabenbereiche des SGB V und SGB XI einzubinden. Der Rat übernimmt als etablierte Institution auf Bundesebene derzeit diese Aufgabe. Im DPR sind 21 maßgebliche Berufsverbände aus der Pflege, dem Hebammenwesen und der Pflegewissenschaft vertreten, die in ihren Strukturen auch die Länder umfassen.

Seit Ende 2024 können durch eine Satzungsänderung des Deutschen Pflegerats öffentlich-rechtliche Institutionen wie Pflegekammern Mitglied des Rats werden. Damit wäre die direkte berufsständische Vertretung der Länderkammern auch auf Bundesebene möglich.

Der Deutsche Pflegerat ruft die Bundesländer dazu auf, sich aktiv dafür einzusetzen, dass Pflegekammern oder vergleichbare institutionalisierte Vertretungen in ihren Ländern gegründet werden können. „Nur durch starke Landesvertretungen können wir eine starke Bundespflegekammer schaffen, die die Interessen der Pflegeberufe nachhaltig auf Bundesebene vertritt“, so Vogler.

Solange dies nicht in mindestens 50 Prozent der Bundesländer bundesweit gleichmäßig verteilt umgesetzt ist, spricht sich der Deutsche Pflegerat dafür aus, die Vertretung der Pflegeberufe auf Bundesebene weiterhin beim Deutschen Pflegerat zu belassen und diesen finanziell langfristig abzusichern.

Pflegefachassistenz als Schlüssel zur Versorgungssicherheit

Ein weiterer zentraler Punkt ist die zügige Einführung eines bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzgesetzes. „Die Pflegefachassistenz ist ein wichtiger Baustein für die Kompetenzverteilung innerhalb der Pflege. Sie sichert die Qualität der Versorgung und entlastet die Pflegefachpersonen“, erklärt Vogler.

Der Deutsche Pflegerat unterstützt daher die Forderung des Bundesrats nach einer schnellen Verabschiedung dieses Gesetzes.

Fazit: Pflege braucht klare Perspektiven

Der Deutsche Pflegerat appelliert an die künftige Bundesregierung und die Länder, die notwendige Stärkung der Pflegeberufe konsequent voranzutreiben. Eine klare gesetzliche Grundlage, die Pflege umfassend, selbstständig und eigenverantwortlich als Heilberuf definiert, sowie bundeseinheitliche Regelungen in der Bildung und die organisatorische und finanzielle Stärkung der pflegerischen Selbstverwaltung auf Bundesebene sind essenziell, um die Versorgungssituation in Deutschland zu verbessern und die Pflege zukunftsfähig zu gestalten.

 

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Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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