20.10.2026 Arbeitsbedingungen Selbstverwaltung Berufsautonomie Bildung Handlungsfelder Pressemitteilung
Pflegestrukturkommission: Pflegebedarf muss Maßstab der Reform sein
Deutscher Pflegerat legt Positionspapier mit sechs Schwerpunkten vor – Profession Pflege fordert verbindliche Beteiligung und eigenständiges Handeln
Die Pflegestrukturkommission soll bis Ende Januar 2027 Vorschläge für eine bessere Versorgung und eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung vorlegen. Der Deutsche Pflegerat (DPR) fordert, die Reform am tatsächlichen Pflegebedarf auszurichten. Die Profession Pflege muss eigenständig handeln und die Reform verbindlich mitgestalten können. Dazu legt der DPR ein Positionspapier mit sechs Schwerpunkten vor.
„Pflegebedarf verschwindet nicht, wenn Leistungen begrenzt oder Personalvorgaben gesenkt werden. Wer nur auf die Ausgaben der Pflegeversicherung schaut, übersieht die Folgen für die Menschen und andere Sozialleistungssysteme. Eine tragfähige Reform muss Versorgung und Finanzierung gemeinsam betrachten“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.
Profession Pflege verbindlich beteiligen
Der Deutsche Pflegerat ist als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene nicht in der Kommission vertreten. Einzelne Expertinnen und Experten aus der Pflegewissenschaft ersetzen keine institutionelle Beteiligung der Profession. Der DPR fordert deshalb ein frühzeitiges, kontinuierliches und verbindliches Verfahren für Anhörungen und Stellungnahmen. Auch über die Arbeit der Kommission hinaus muss die Pflege verbindliche Mitwirkungs- und Mitentscheidungsrechte erhalten.
„Wer die Versorgung verbessern und ihre Finanzierung sichern will, muss die Profession Pflege von Beginn an beteiligen. Ihre Kompetenzen, ihre Verantwortung und ihr Wissen gehören in die Reform. Pflege ist nicht nur Teil der Versorgung. Sie ist Teil der Lösung“, betont Vogler.
Sechs Schwerpunkte für eine tragfähige Pflegestrukturreform
1. Ausgabenentwicklung aus Sicht der Versorgung bewerten
Die Kommission muss die Ausgaben der sozialen und privaten Pflegeversicherung mit dem tatsächlichen Versorgungsbedarf abgleichen. Dabei muss sie auch ungedeckte Bedarfe, die Versorgungsqualität, den Personalbedarf und mögliche Folgekosten berücksichtigen. Einsparungen dürfen nicht auf Pflegebedürftige, An- und Zugehörige oder andere Sozialleistungssysteme verlagert werden.
2. Zugang zu Leistungen und soziale Absicherung erhalten
Notwendige Pflegeleistungen müssen erreichbar und bezahlbar bleiben. Der DPR warnt vor den höheren Schwellenwerten für die Pflegegrade 1 bis 3, die der Gesetzentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes vorsieht. Er warnt zudem vor dem geplanten Wegfall des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Auch Änderungen bei den Zuschüssen zu Eigenanteilen dürfen Pflegebedürftige und Angehörige nicht zusätzlich belasten.
3. Pflegekompetenz gezielt nutzen und CHN/APN verankern
Pflegefachpersonen müssen ihre gesetzlich vorbehaltenen Aufgaben eigenverantwortlich wahrnehmen können und sind in interprofessionellen Teams als eigenständige Profession zu verankern. Sie benötigen klare Zuständigkeiten sowie rechtlich und finanziell abgesicherte Leistungen im SGB V und SGB XI. Pflege darf sich nicht auf ärztlich delegierte Tätigkeiten beschränken. Community Health Nursing (CHN) und Advanced Practice Nursing (APN) brauchen verbindliche Kompetenzprofile, klare Verantwortlichkeiten und eine gesicherte Vergütung.
4. Personalbemessung und Tariftreue sichern
Die wissenschaftlich ermittelten Personalbedarfe müssen die Personalvorgaben bestimmen. Für die Langzeitpflege fordert der DPR einen verbindlichen Stufenplan, um die Personalvorgaben umzusetzen. Personalengpässe oder begrenzte Finanzmittel dürfen nicht dazu führen, den fachlich notwendigen Bedarf abzusenken.
Pflegerische Aufgaben und Verantwortungsbereiche erfordern eine langfristig gesicherte Bildungsinfrastruktur. Durchlässige Bildungswege und transparente Kompetenzprofile müssen einen qualifikationsgerechten Personaleinsatz ermöglichen.
Vergütungsgrenzen dürfen die tatsächlichen Personal- und Tarifkosten nicht von der Finanzierung entkoppeln.
5. Häusliche Versorgung und regionale Pflegeinfrastruktur sichern
Die Neuordnung von Entlastungsleistungen und Sozialraumbudgets muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit ambulanter Dienste und Tagespflegeangebote sichern, damit diese dauerhaft fortgeführt und die Versorgungssicherheit gewährleistet werden kann.
Pflegebegleitung muss Unterstützungsangebote frühzeitig miteinander verknüpfen. Pflegefachliche Aufgaben und die Verantwortung für den Pflegeprozess müssen bei qualifizierten Pflegefachpersonen bleiben.
Die Profession Pflege muss an der regionalen Versorgungsplanung mitwirken.
6. Prävention, Rehabilitation und Versorgungsqualität stärken, Digitalisierung vorantreiben und Folgekosten sichtbar machen
Prävention und Rehabilitation können die Selbstständigkeit erhalten und Pflegebedürftigkeit verhindern oder hinauszögern. Finanzierungsregeln müssen die hierfür notwendigen Kooperationen der Gesundheits- und Therapiefachberufe unterstützen sowie den Zugang zu Angeboten sichern.
Die Strukturreform muss auch die Digitalisierung als zentralen Bestandteil beinhalten. Digitale Lösungen können die Zusammenarbeit verbessern, Bürokratie abbauen und mehr Zeit für die Versorgung schaffen. Sie dürfen notwendiges Pflegepersonal nicht ersetzen. Pflegefachpersonen sind an Auswahl und Einführung entsprechender digitaler Systeme zu beteiligen.
Vor ihrer Einführung müssen unabhängige Stellen die Folgen der Reformvorschläge für die gesamte Versorgungskette prüfen. Auch nach der Einführung müssen sie die Auswirkungen unabhängig bewerten.
Finanzierung neu ordnen – Profession Pflege stärken
Der DPR fordert zudem, die medizinische Behandlungspflege in stationären Pflegeeinrichtungen sachgerecht über die Krankenversicherung zu finanzieren. Der Staat soll die Ausbildungskosten und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige aus Steuermitteln tragen.
Eine tragfähige Reform darf Pflegekosten nicht lediglich verlagern. Sie muss die notwendige Versorgung sichern, soziale Gerechtigkeit stärken und die eigenständigen Kompetenzen der Profession Pflege nutzen.
Der Deutsche Pflegerat bietet an, konkrete pflegefachliche Reformvorschläge in die Arbeit der Pflegestrukturkommission einzubringen. Er fordert, dass seine Perspektive verbindlich in die Ergebnisse einfließt.
Anlage:
Positionspapier des Deutschen Pflegerats „Pflegestrukturkommission: Profession Pflege wirksam stärken“, 18. Oktober 2026
Ansprechpartner:innen
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de
