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12.08.2015 Pressemitteilung

Pflegeversicherung bekommt neues Fundament

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den Kabinettsbeschluss für eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung.

„Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff wird die Pflegeversicherung auf ein neues Fundament gestellt“, sagt DPR-Präsident Andreas Westerfellhaus. Die neue Leistungsgerechtigkeit und die Leistungserweiterungen müssen sich aber auch in der Leistungserbringung abbilden und dort rasch umgesetzt werden, so Westerfellhaus weiter. Dazu bedarf es mehr Pflegefachpersonal. Nachdem in den letzten Jahren vor allem in die Schaffung von Stellen für Betreuungskräfte investiert wurde, muss nun auch bei den Pflegefachpersonen etwas getan werden. Nur mit einer besseren Personalbemessung wird die Reform auch nachhaltig erfolgreich sein. Zudem brauchen pflegende Angehörige Beratung und Entlastung.

Parallel zur Umsetzung der Pflegereform muss über die Zukunft der Versorgung bei Pflegebedürftigkeit nachgedacht werden. Wie angesichts des steigenden Anteils älterer Menschen und gleichzeitig sinkender Zahlen von Schulabgängern die Pflege gewährleistet werden soll, muss dringend geklärt werden. Der Politik darf nach der großen Reform in diesem Jahr nicht die Luft ausgehen. Pflegebedürftigkeit ist wie Gesundheit ein großes gesellschaftliches Thema. Von der Bewältigung dieser Aufgabe hängt unsere Zukunft, u.a. die Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland, ab.

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