22.09.2015 Pressemitteilung
Stellt die derzeitige Krankenhausfinanzierung sicher, dass ausreichend Pflegefachpersonen für die Patientenversorgung zur Verfügung stehen? Die Antwort lautet: Nein! Was ist zu tun?
Eine Handlungsempfehlung des Deutschen Pflegerats
Zur Ausgangslage
In den Krankenhäusern besteht ein eklatanter Mangel an Pflegefachpersonen, der die Patienten- versorgung heute und zukünftig gefährdet. Darunter leidet die Berufsgruppe der Pflegenden.
Die Kluft zwischen ihrem berufsethischen Anspruch und der Wirklichkeit in der Pflege ihrer Patien- ten kann aktuell nicht mehr überbrückt werden.
Der wesentlichste Garant für die Pflegequalität ist die Sicherstellung eines ausreichenden und quali- fizierten Pflegepersonals. Dies muss über die DRG-Finanzierung gewährleistet werden.
Was ist zu tun?
Die eingestellte Budgeterhöhung sollte den Krankenhäusern über einen prozentualen Aufschlag auf die Kostengruppe 2 (Pflegedienst) der Kalkulationsmatrix zur Verfügung gestellt werden.
Hierfür muss gemäß der Krankenhaus-Buchführungsverordnung das Krankenhaus in den Budget- verhandlungen mit den Kostenträgern den Umfang der Personalkosten vereinbaren.
1. Anhebung des Budgets
Der Deutsche Pflegerat schlägt zur Sicherstellung eines in der Menge und seiner Qualifikation aus- reichenden Pflegepersonals für den Krankenhausbereich folgendes dreizügiges Vorgehen vor:
2. Anpassung der Pflegepersonalregelung (PPR)
Damit sich die Leistungsverschiebungen zwischen dem ärztlichen und pflegerischen Personal auch in der Kalkulation der Krankenhäuser widerspiegeln können, muss der S-Bereich angepasst werden.
Eine Weiterentwicklung analog der PKMS-Logik wird vom Deutschen Pflegerat strikt abgelehnt, da keine zusätzliche wertvolle Personalzeit über die Dokumentation von Einzelleistungen gebunden werden darf.
Die zur Verfügung stehende Zeit soll ganz der „Pflege am Bett“ zugutekommen und darf nicht zu einer „Pflege am Schreibtisch“ führen.
3. Pflegerische Leistungen besser abbilden
Der Zustand des Patienten bestimmt den Pflegebedarf! Pflege erkennt Bedarf und handelt danach!
In diesem Sinne lehnt der Deutsche Pflegerat eine separate Entwicklung von NRGs strikt ab. Diese sind nicht DRG-systemkonform. Sie erhöhen den Dokumentationsaufwand (incl. der MDK Prüfun- gen) unabschätzbar und führen zu keiner Mehrvergütung für die Pflege. Die NRGs ermöglichen keine verbesserte Personalausstattung.
Für eine bessere Berücksichtigung des Pflegebedarfs sollen daher aus Sicht des Deutschen Pflege- rats pflegespezifische Faktoren in das DRG-System über Zustandsvari- ablen (ICD 10 – U50/ U51) und ggf. weiterer pflegerelevanter Nebendiagnosen und OPS- Kodes integriert werden.
Bezüglich Letzterem steht hierfür ab 2016 – wie vom Deutschen Pflegerat 2015 vorgeschlagen – der OPS-Kode 9-984 Pflegebedürftigkeit zur Verfügung.
Das im Gesetzentwurf zur Krankenhausreform genannte Pflegeförderprogramm ist die richtige Richtung. Das Programm ist aber keinesfalls ausreichend. Die in Aussicht gestellten 330 Millionen Euro ab 2018 greifen zu kurz. Es bleibt eine Deckungslücke zur Finanzierung des benötigten Pflege- personals von alljährlich 2,5 Mrd. Euro
Zur Finanzierung könnte neben dem Pflegeförderprogramm auch die Beibehaltung des Versor- gungszuschlags von 0,8 Prozent verwendet werden. Hierzu muss eine Zweckbindung dieser Mittel für die Personalausstattung der Pflege erfolgen.
Die Verteilung („Einpreisung in die DRGs“) muss unbürokratisch erfolgen. Das lässt sich durch eine prozentuale Anhebung der Geldeinheiten (GE) für den Pflegekostenanteil je DRG entsprechend von 2,5 Prozent für 330 Millionen Euro umsetzen.
Da anzunehmen ist, dass über die Kalkulationshäuser die verbesserte Personalsituation ab 2020 auch in die DRGs eingeführt wird, ist aus Sicht des Deutschen Pflegerats im Übergang das o. g. Vor- gehen anzuwenden und das Delta aus dem Pflegeförderprogramm „aufzufüllen“.
Diese Maßnahmen sollten ergänzend zur jährlichen Anpassung infolge von Tarifsteigerungen vor- genommen werden. Parallel zu dieser Entwicklung sollten über den Gemeinsamen Bundesaus- schuss bis zum Jahr 2020 hinsichtlich Personal- und Fachkraftquote auf Ebene der Einrichtung Strukturvorgaben und Mindeststandards entwickelt werden. Hieran ist der Deutsche Pflegerat maßgeblicher zu beteiligen.
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