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09.12.2021 Berufsautonomie Pressemitteilung

Zahlreiche Fragen zur Impfpflicht und zu Impfungen sind noch nicht beantwortet

Deutscher Pflegerat mahnt präzisere Gesetzgebung zur Impfprävention an

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Regelung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Schutz der vulnerablen Gruppen und deren beabsichtigte Evaluation. Klarzustellen gilt es, ob es sich um eine Impfpflicht aller Mitarbeitenden einer Einrichtung oder um eine Impfpflicht bestimmter dort tätiger Berufsgruppen handelt. Eine gesamtgesellschaftliche Ausrichtung ist hier zwingend geboten.

Offen bleiben im Gesetzentwurf zahlreiche Fragen zur konkreten Umsetzung: Wie müssen sich Arbeitgeber verhalten, wenn am 16. März 2022 Mitarbeitende in einer entsprechenden Einrichtung ohne Impfnachweise und ohne ärztliche Bescheinigung über eine Kontraindikation zum Dienst erscheinen? Muss ein solcher Mitarbeitender ohne Bezug eines Entgelts freigestellt werden?

Hier gilt es aus Sicht des Deutschen Pflegerats Reglungen zu erlassen, wie die Impfpflicht konkret umgesetzt werden kann.

Neben Ärzt*innen sollen nun auch Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen Impfungen gegen das Coronavirus durchführen. Pflegefachpersonen werden hier nicht explizit genannt, obwohl die für das Impfen notwendigen Kenntnisse bei ihnen im höheren Maße vorliegen. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats müssen daher für Pflegefachpersonen dieselben Zugangsvoraussetzungen umgesetzt werden wie für Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen.

Schnell umgesetzt werden muss zudem die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung der Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen. Das erhöht das Impftempo. Für den ambulanten Bereich wäre eine schnelle Umsetzung über die Verordnungsfähigkeit einer Impfung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege möglich.

Grundsätzlich gilt es, die Übertragung heilkundlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen in das Infektionsschutzgesetz zu integrieren. Das fehlt bislang und ist dennoch zur Pandemie-Bekämpfung unabdingbar.“

Anlage:
Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie finden Sie hier.

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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