Statement des Deutschen Pflegerats „Vorbehaltsaufgaben in der Intensivpflege“

Pflegefachpersonen haben spezifische Aufgaben, die sich auf die Analyse des Pflegebedarfs, die Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Qualitätssicherung beziehen. Diese Aufgaben sind im § 4 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) als Vorbehaltsaufgaben festgelegt.

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) gibt in einem Statement fachliche Hinweise zu den Vorbehaltsaufgaben in der Fachkrankenpflege für die klinische Intensivpflege (Erwachsene).

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