Fachkommission zur Aufnahme der Rechte von Menschen mit Pflegebedarf ins Grundgesetz
Während staatliche Mittel zunehmend in wirtschaftliche und militärische Bereiche fließen, wächst unsere Sorge um die Zukunft der Pflege in Deutschland. Pflegebedürftige Menschen dürfen nicht aus dem Blick geraten.
Ein nachhaltiger Weg aus der Krise ist die gesetzliche Verankerung der Pflege als gesellschaftliche Priorität – idealerweise im Grundgesetz. Menschen jeden Alters mit Pflegebedarf haben ein Recht auf gesellschaftliche Fürsorge und sachgerechte Pflege.
Wir fordern, dieses Grundrecht – etwa durch eine Ergänzung von Artikel 3 – gesetzlich zu sichern. Mit der neuen Bundesregierung bietet sich die Chance, das Thema in die politische Debatte einzubringen.
Gemeinsam mit relevanten gesellschaftlichen Gruppen kann so auch das öffentliche Bewusstsein für gute Pflege gestärkt werden. Die Schweiz hat es vorgemacht – nun ist es für Deutschland Zeit zu handeln.
Die Fachkommission wird von Dr. Markus Mai geleitet. Frau Pascale Hilberger-Kirlum, Vize-Präsidentin des DPR, begleitet die Gruppe.
Mitglieder der Fachkommission sind:
- Bettina Beyer-Lichtblau, Vorsitzende des Berufsverbands Kinderkrankenpflege Deutschland e.V (BeKD)
- Prof. Dr. Uta Gaidys, Professorin für Pflegewissenschaft, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)
- Dr. rer. medic. Ute Haas (DPR)
- Anja Posevsky, Vorsitzende des Deutschen Pflegeverbands (DPV)
