Fachkommission zur Aufnahme der Rechte von Menschen mit Pflegebedarf ins Grundgesetz
Menschen mit Pflegebedarf brauchen klare Rechte, leicht zugängliche Unterstützung und eine Versorgung, die sie tatsächlich erreicht. Auch wer auf Pflege angewiesen ist, hat Anspruch auf Würde, den Schutz des Sozialstaats und staatliche Fürsorge.
Die Fachkommission „Rechte von Menschen mit Pflegebedarf ins Grundgesetz“ arbeitet daran, diese Rechte stärker in der Verfassung zu verankern. Im Fokus stehen Würde, Schutz, Fürsorge, Zugang und Versorgungssicherheit – zu Hause, in der Langzeitpflege, im Krankenhaus und überall dort, wo Menschen Unterstützung benötigen.
Pflege ist keine freiwillige Leistung, sondern eine zentrale Aufgabe des Sozialstaats. Wenn Betroffene im Pflegefall verlässliche Hilfe erhalten, dann stärkt dies das Vertrauen in die Demokratie. Bleibt Pflege jedoch unerreichbar, geraten Vertrauen, Zusammenhalt und die Werte des Sozialstaats ins Wanken.
Die Kommission knüpft an die Schutzpflichten des Grundgesetzes, das Sozialstaatsprinzip und die staatliche Verantwortung an. Geleitet wird sie von Dr. Markus Mai, begleitet von Pascale Hilberger-Kirlum, Vize-Präsidentin des DPR.
Mitglieder der Fachkommission sind:
- Bettina Beyer-Lichtblau, Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V (BeKD)
- Prof. Dr. Uta Gaidys, Professorin für Pflegewissenschaft, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW Hamburg)
- Dr. rer. medic. Ute Haas, Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
- Pascale Hilberger-Kirlum, Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
- Dr. Markus Mai, Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
- Anja Posevsky, Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV)
