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09.11.2018 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Wir brauchen Personalbemessung für Pflegende in allen Arbeitsfeldern – auch im Krankenhaus!


Verabschiedung des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes ist ein erster Schritt – Personalbemessungsinstrument fehlt


Der Deutsche Bundestag hat heute (9. November 2018) das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz – PpSG) beschlossen. Hierzu erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Pflegepersonalmangel - nicht zuletzt als Folge einer prekären Personalbemessung - in unseren Krankenhäusern, Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen besteht seit Langem. Die Arbeitsbedingungen laden vielerorts nach wie vor nicht zum Arbeiten ein. Diese Fehlentwicklungen sind nicht kurzfristig umkehrbar. Der Deutsche Pflegerat betrachtet die jetzt beschlossenen Maßnahmen als ersten Schritt, dem zügig und nachhaltig weitere folgen müssen. Wir erwarten auch, dass in der Konzertierten Aktion Pflege ein Gesamtkonzept für Pflegeberufe für die nächsten 10 Jahre entwickelt wird.

Der Deutsche Bundestag hat mit seinem Beschluss für das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz einen ersten Schritt für mehr Pflegepersonal und damit für bessere Arbeitsbedingungen getan. Das zeigt, dass die Politik das gravierende Problem des Mangels an Fachpersonen in den Pflegeberufen und die damit verbundene mangelnde Zukunftssicherung der Bevölkerung hinsichtlich der pflegerischen Versorgung endlich erkannt hat und angehen möchte. In der letzten Legislaturperiode sind die professionell Pflegenden nahezu vergessen worden. Jetzt stehen ihre Belange zu Recht im Mittelpunkt.

Zu begrüßen ist die Rückkehr zum Prinzip der Selbstkostendeckung im Krankenhausbereich, im Bereich des Pflegepersonals. Was fehlt, um Personal nachhaltig und gestuft aufzubauen, ist der Einsatz eines verbindlichen Instrumentes zur Ermittlung des Pflege- und Personalbedarfes in den Krankenhäusern. Für die Langzeitpflege soll dies Mitte des Jahres 2020 vorliegen. Ohne ein solches Instrument für die Krankenhäuser besteht die Gefahr, dass die Pflegepersonalbudgets chronisch unterfinanziert sein werden, da sie auf der Grundlage der derzeitigen defizitären Personalausstattung berechnet werden.

Die Unterstützung der Pflege im Krankenhaus darf jedoch nicht dazu führen, dass wegen des Wettbewerbs zwischen den Sektoren Stellen in der ambulanten und stationären Pflege in Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen noch schwerer zu besetzen sind. Wir brauchen eine Strategie, die das gesamte Berufsfeld im Blick hat.

Richtig ist, dass zumindest teilweise in stationären Pflegeeinrichtungen das Pflegepersonal für die medizinische Behandlungspflege nun seitens der Kassen finanziert wird. Hier ist sicherzustellen, dass nur Pflegepersonal diese Leistungen übernimmt, welches dazu auch qualifiziert ist und auch hier der finanzierte Stellenumfang ausgebaut wird.

Beim nächsten Schritt für eine Stärkung des Pflegepersonals muss dringend auch die ambulante Pflege und die Pflege in Reha-Kliniken stärker ins Auge gefasst werden, als dies jetzt erfolgt ist."

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

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