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08.11.2019 Bildung Pressemitteilung

Digitalisierung in der Pflege

Um das Thema „Digitalisierung in der Pflege“ näher zu betrachten und notwendige Maßnahmen zur
Digitalisierung in diesem Bereich aufzuzeigen, hat der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) ein Expertengremium
„Digitalisierung“ einberufen. Das Positionspapier fasst die Arbeit des Gremiums zusammen und zeigt klare
Handlungswege für die Akteure pflegerischer Arbeit sowie für die Politik für eine bessere „Digitalisierung in der
Pflege“ auf.

Einleitung

Die Informationstechnologie bzw. die Digitalisierung im professionellen pflegerischen Alltag ist heute
allgegenwärtig, denn Informationen spielen in der handlungsbezogenen Profession Pflege eine zentrale Rolle:
Sie bilden die Grundlage für eine individuelle und sichere Patientenversorgung und geben gleichzeitig einen
Einblick in das Versorgungsgeschehen für administrative, statistische, politische und (pflege-)
forschungsbezogene Zwecke.
Pflegerische Informationssysteme sind integraler Bestandteil von Krankenhausinformationssystemen oder
eigenständige Einheiten in der ambulanten und stationären Pflege. Sie umfassen Module zur direkten und
indirekten Unterstützung des Pflegeprozesses und beinhalten alle Anwendungen, die vorrangig von
Pflegefachpersonen bedient werden. Somit ist der Einsatz von IT eine faktische Notwendigkeit zur
Unterstützung der Informationsverarbeitung in der Pflege. Die Profession Pflege muss daher die Entwicklung
der digitalen Unterstützung aktiv mitgestalten.
Dies wird auch deutlich im Abschlussbericht der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) vom Juni 2019. Die
Arbeitsgruppe 3 der KAP widmete sich der Thematik im Handlungsfeld II: Digitalisierung und
Zukunftstechnologien in der Pflege. Darin beleuchtet die Arbeitsgruppe die drei großen zukünftigen
Schwerpunkte der Digitalisierung im pflegerischen Kontext aus Sicht der KAP: Vernetzung der
Leistungserbringer in der Telematikinfrastruktur, Digitalisierung im Verwaltungsverfahren, Digitalisierung und
Unterstützung in der Leistungserbringung.

Das bedeutet vorab:


  • Die Profession Pflege muss sich mit den übrigen Leistungserbringern in der Telematikinfrastruktur (TI)
    vernetzen. Dies erfordert für die Profession Pflege die Nutzung einer einheitlichen Pflegefachsprache bzw.
    Pflegeterminologie und die Mitsprache und Gestaltungshoheit für pflegerische Versorgungsanwendungen
    innerhalb der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und -verfahren, inklusive der Etablierung von
    standardisierten Prozessen, wie z. B. im Kontext der Datenübermittlung für Abrechnungszwecke

  • Digitalisierungszuschläge in den verschiedenen pflegerischen Vergütungssystemen müssen etabliert
    werden, um eine finanzielle Unterstützung der pflegerischen Leistungserbringer bei Einführung von
    digitalen Prozessen zu gewährleisten
    Diese könnten bspw. über eine Digitalisierungspauschale in den Leistungsentgelten der ambulanten und
    stationären Pflege oder in entsprechenden Investitionspauschalen der Krankenhäuser abgebildet werden.

Maßnahmen

Aus Sicht des Expertengremiums bietet die Digitalisierung Chancen für die Profession Pflege. Die
Digitalisierung und die Pflege gehören zusammen, auch wenn noch großer Handlungsbedarf erkennbar ist,
der sowohl die Ebene der Profession, wie auch die der Einrichtungen, der Politik und der Wissenschaft betrifft.

1. Digitalisierung bietet große Chancen für die Profession Pflege

Digitale Werkzeuge werden in der Pflege als Hilfsmittel angesehen, die dabei unterstützen, die gestiegenen
quantitativen und qualitativen informatorischen Anforderungen im pflegerischen Versorgungsprozess zu
erfüllen.

Digitalisierung fördert Qualität

Die Digitalisierung beschleunigt die Veränderung betrieblicher Strukturen. Standardisierte Abläufe und
Prozessveränderungen werden in allen Tätigkeitsbereichen zur Grundlage professionellen Handelns. Bessere
Nachweisbarkeit, Transparenz und Analytik erhöhen die Qualität. Mit dem zunehmenden Einsatz und der
Verbreitung von Informationssystemen in der Pflege, insbesondere mit der Einführung der elektronischen
Patientenakten für die Versicherten durch die gesetzlichen Krankenkassen zum Januar 2021, eröffnen sich
vielfältige Chancen hinsichtlich der Auswertung pflegerischer Daten bzw. BIG Data in der Pflege.

Mehr Patientensicherheit durch Künstliche Intelligenz

Technische Assistenzsysteme und insbesondere digital unterstützte Entscheidungssysteme in der Pflege
bieten großes Potenzial, Pflege zu entlasten und zu entbürokratisieren. Solche Expertensysteme, die derzeit
v. a. unter der Überschrift Künstliche Intelligenz (KI) diskutiert werden, ersetzen jedoch nicht den Kernprozess
der Pflege am Patienten, bieten aber große Chancen für gesteigerte Professionalität und nachhaltige Sicherheit
für die Patientinnen und Patienten.

Technische Assistenz- und Roboter-gestützte Systeme unterstützen pflegerisches Handeln

Technische Assistenzsysteme und digital unterstützte Pflege bieten neue Möglichkeiten, zur Entlastung der
beruflich Pflegenden wie auch für pflegende Angehörige. Die Entwicklung und Nutzung von roboter-gestützten
Systemen erfolgt aber auch im Haushalt – als drittem Gesundheitsstandort – handlungsunterstützend und nicht
die Pflege ersetzend.

Bürokratieabbau durch Digitalisierung

Bürokratische Strukturen und Prozesse im Sinne einer Überregulierung, wie sie aktuell an zahlreichen Stellen
des deutschen Gesundheitssystems anzutreffen sind, werden abgelehnt. Insoweit der Einsatz digitaler Technik
hier Abhilfe schaffen kann, ist die Pflege bestrebt, diese Potentiale stärker zu heben.

Digitalisierung erhöht Sichtbarkeit der Pflege

Durch die Digitalisierung ist der praktische Einsatz und die Weiterentwicklung bereits existierender pflegerischer
Klassifikationssysteme im pflegerischen Versorgungssetting möglich und angezeigt, z. B. um mittels
pflegerischer Fachsprache zu dokumentieren. Diese strukturiert erfassten pflegerischen Informationen
ermöglichen und steigern die Optionen zur Auswertung der Daten unter pflegewissenschaftlichen- und
pflegemanagementspezifischen Fragestellungen. Die Pflege wird sichtbarer, wenn Informationen datenbasiert
dargestellt werden.

2. Digitalisierung und Pflege gehören zusammen

Digitale Werkzeuge in der Pflege sind allgegenwärtig. Nur werden sie aktuell noch nicht in dem Maße anerkannt,
wie andere Instrumente und Werkzeuge in der Pflege. Digitale Instrumente werden künftig ebenso
unterstützendes Hilfsmittel sein, wie z. B. der Badewannenlifter. Auch sie unterstützen die Profession Pflege
bei der Durchführung pflegerischer Tätigkeiten.

Digitalisierung ist Teil der Pflegeprofession

Eine zukunftsoffene Pflege kann aus ihrem professionellen Selbstverständnis heraus nicht auf die Potenziale
der Digitalisierung verzichten. Im Gegenteil, die aktive Gestaltung technisch und digital unterstützter
Pflegearbeit ist als Teil der Verantwortung für die Profession und des professionellen Selbstverständnisses zu
sehen.

Gesundheit und Pflege sind nicht technikfern

Auf den zweiten Blick zeigen sich zahlreiche Beispiele digitaler Praxis auch in den personennahen und
interaktionsintensiven Dienstleistungen. Empirisch nimmt der Einsatz technischer Assistenzsysteme, digitaler
Prozessunterstützung sowie erster Erfahrungen mit Anwendungen der medial basierten Pflege (u. a. Telecare)
zu. Es ist die Aufgabe des Deutschen Pflegerats, die mancherorts noch geäußerte Wahrnehmung, die Pflege
sei technikfern, in der eigenen Profession wie auch in der Fachöffentlichkeit und der breiten öffentlichen
Diskussion zu korrigieren.

Pflege betreibt aktiv Technikentwicklung

Die Debatte um Technikeinsatz und Digitalisierung in der Pflege ist bislang zu stark auf Fragen der technischen
Artefakte und deren potenzielle Anwendungen fokussiert. Kaum ausgearbeitet sind pflegerische
Nutzungskonzepte, die zur Grundlage nutzerorientierter Technik im Pflegesetting werden. Die Pflege hat hier
die Aufgabe, Arbeitssituationen, Standards und Szenarien zu benennen, für die digitale Technik zu entwickeln
sich lohnt. Das ist aktive Technikentwicklung in der Federführung der pflegenden Profession.

Menschenwürdiger Technikeinsatz

Aus dem Selbstverständnis der Pflegeprofession heraus muss sich jede Techniknutzung unter das Gebot der
Bedarfsgerechtigkeit, Nutzerorientierung und Menschenwürde stellen. Menschenunwürdiger Technikeinsatz
wird abgelehnt.

3. Handlungsbedarfe innerhalb der Pflege

Vor gut 20 Jahren konnte man die Situation einer IT-unterstützten Pflege in Deutschland noch so beschreiben,
dass es kaum Systeme gab, die die pflegerische Arbeit und damit den Pflegeprozess direkt unterstützten.
Pflegeinformationssysteme wurden zwar vielerorts angedacht, waren aber längst nicht in die tägliche Routine
überführt. Diese Situation hat sich dramatisch verändert. Und auch in den kommenden Jahren ist die Profession
der Pflege gefordert, die Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung aktiv zu gestalten.

Digitale Resistenz aufbrechen

Die Herausforderungen der digitalen Transformation sind allerdings umfassend. Während in der Industrie und
vielen Dienstleistungsbranchen bereits hohe Durchdringungsgrade digitalisierter Geschäftsprozesse
beobachtet werden, scheinen sich personenbezogene Dienstleistungen wie die Pflege, und im Besonderen die
Alten- und Langzeitpflege, von ihrem historischen Selbstverständnis her relativ digital-resistent zu zeigen. Diese
Haltung verändert sich im Sinne aktiver Gestaltung.

Code of Conduct

Bei der Erhebung und Analyse großer Datenbestände fehlt bislang ein „Code of Conduct“, der aus
pflegeprofessioneller Perspektive Anforderungen an Datenschutz im Sinne der Patientinnen und Patienten
sowie der professionell Pflegenden formuliert. Es geht hierbei weniger um den Datenschutz, sondern
ausdrücklich um den Ethik-Kodex der Forschung und Analytik (ELSI).

Neues wagen und erproben

Die Entwicklung und die Erprobung neuer Versorgungsmodelle, gemeindenaher Pflege, bedarfsgerechter
Quartiersversorgung, innovativer Pflegekonzepte in ländlichen Regionen, neuer Tätigkeitsfelder, Anreize und
neuer Geschäftsmodelle werden durch die Digitalisierung befördert. Wir brauchen mehr Experimentierfreude
und niedrigschwellige, lokale Erprobung innovativer Pflegeideen.

Ausbildung digitalisieren

Sowohl die Ausbildung, die Fort- und Weiterbildung und auch die Studienangebote werden überprüfen müssen,
inwieweit Lehrinhalte, Didaktik und Methodik auf die Herausforderungen durch die Digitalisierung eingestellt
sind. Digitale Kompetenzentwicklung ist eine Querschnittsanforderung für alle Berufsbilder und alle
Qualifikationsebenen. Neue Funktionen und Qualifikationen, z. B. IT-Trainer für die Begleitung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der analogen in die digitale Welt, gehören in den strukturellen Kontext der
Bildung. Mit dem Pflegeberufereformgesetz bietet sich die Chance, Digitalisierung in die nach § 53 PflBG
bundeseinheitlichen Rahmenpläne aufzunehmen.

Digitalisierung nutzen, um Einfluss zugewinnen

Besondere Chancen bietet die Digitalisierung in den professions- und verbandspolitischen Feldern, in denen es
seit Jahren darum geht, die Einflussnahme der Pflege auf politisches Entscheidungshandeln zu steigern. In den
bislang geschaffenen Strukturen zur Entwicklung und Einführung einer Telematik-Infrastruktur, telemedizinisch
unterstützter Versorgung oder einer auf Daten basierten Finanzierung und Regulierung des
Versorgungssystems ist die Pflege nicht ausreichend vertreten. Die Profession Pflege muss sich stärker
beteiligen, Stichworte hierfür sind z. B. die Patientenakte mit Zugriff des Pflegepersonals, eigenständiger
Datensatz Pflege im Krankenhaus-Entlassmanagement etc.

4. Handlungsbedarfe in den Einrichtungen

Um den zukünftigen Herausforderungen der intersektoralen, multiprofessionellen Gesundheitsversorgung aus
Einrichtungssicht gerecht zu werden, muss Pflege die Digitalisierung aktiver gestalten. Digitalisierung bedeutet
nicht, bisherige analoge pflegerische Prozesse digital zu substituieren. Es müssen die Chancen und
Möglichkeiten der Digitalisierung zur Stärkung der pflegerischen Versorgung genutzt werden. Erst wenn die IT
„im Hintergrund“ läuft, sie der pflegerischen Komplexität gerecht wird und sich darüber hinaus den
unterschiedlichen pflegerischen Sektoren und Tätigkeitsfeldern anpasst, bietet sich ein Mehrwert für die
pflegerische Versorgung.

Betriebliche Gestaltung ist gefordert

Die pflegeprofessionelle Gestaltung der Digitalisierung ist vor allem eine Herausforderung auf der betrieblichen
Ebene und muss in den Krankenhäusern, den Einrichtungen der Langzeitpflege und der ambulanten Pflege vor
Ort aktiv gestaltet werden.

Nutzen in den Mittelpunkt stellen

Wir müssen stärker unterscheiden, über welche Technik und über welche Zielgruppen, Nutzer,
Qualifikationsebenen konkret gesprochen wird. Eine Matrix der Technik und ihrer Anwendungskontexte hilft,
die prospektive Landschaft technisch unterstützter Pflege zu zeichnen und ihre potenziellen Folgen zu
benennen. Im Mittelpunkt steht der Nutzen für die Betroffenen – nicht die Technik oder deren Möglichkeiten und
Potenziale.

Digitalisierung unterstützt die individuelle Gesundheitsförderung

Die Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz und das Betriebliche Gesundheitsmanagement können in
besonderem Maße durch den Einsatz technischer Assistenzsysteme und digitaler Technologie profitieren. Die
Nutzung individueller Gesundheitsdaten vereinfacht den sektorenübergreifenden Informationsfluss und erhöht
die Kommunikationskontinuität. Die Daten stehen für Analyse, Auswertung und Weiterentwicklung kontinuierlich
zur Verfügung.

5. Forderungen an die Politik

Die Pflege mit ihren vielfältigen aktuellen und zukünftigen Herausforderungen ist zurzeit – auch aufgrund der
personellen Engpasssituationen – im Fokus der Politik und Öffentlichkeit. Jedoch darf der Fokus nicht nur auf
aktuelle Problemlagen, wie den Fachkräftemangel, gerichtet sein, sondern muss den Blick in die „digitale
Pflegezukunft“ richten und hier insbesondere die Rolle der Profession Pflege stärken.

Gefordert ist eine Digitale Agenda der Pflege

Eine aktive, zukunftsorientierte Gestaltung der Digitalisierung steht für die Pflege mit hoher Priorität auf der
Agenda. Gefordert ist – national wie international – eine aktive Einmischung der Profession Pflege.
Insbesondere der in Berufsverbänden organisierten Pflege ist es bislang nicht ausreichend gelungen, eine
abgestimmte verbandspolitische Position zu entwickeln. Ebenso steht eine aktive Mitgestaltung einer sinnvollen
Digitalisierung der Pflege auf der betrieblichen Ebene aus.

6. Handlungsbedarfe in der Wissenschaft

Welche Veränderungen gehen mit der Digitalisierung und mit dem Einsatz technischer Assistenzsysteme in der
Profession Pflege einher? Dazu gibt es noch keine ausreichende Studienlage. Die Wissenschaft ist
aufgefordert, diesen Diskurs nicht nur aus pflegewissenschaftlicher Perspektive, sondern verstärkt
multidisziplinär zu führen.

Evaluation und pflegebezogene Technikfolgenabschätzung

Es gibt keine pflegebezogene Technikfolgenabschätzung. Die Abwehr von Technik in der Pflege, im
Unterschied zur willkommenen menschlichen Interaktion, ist kaum anschlussfähig an die aktuellen Debatten
zur digitalen Transformation in Deutschland. Dringend bedarf es der empirischen Forschung hinsichtlich der
Evaluation von Informationssystemen in pflegerischen Settings und einer fundierten kritischen Diskussion über
die Folgen einer technikunterstützten Pflege, auch aus ethischer Sicht. Denn nur mittels Evaluation kann
Evidenz hinsichtlich der Wirkung von IT geschaffen werden. Dazu sind methodisch einwandfreie
Forschungsdesigns erforderlich, die gute Empfehlungen an die Praxis u. a. in Form von Leitlinien erlauben.

Kernforderungen des Deutschen Pflegerats

Die Kernforderungen des Expertengremiums des Deutschen Pflegerats zur Digitalisierung in der Pflege sind
wie folgt zusammenzufassen:

  • Die Digitalisierung fördert die pflegerische Qualität. Dazu bedarf es einer Digitalen Agenda Pflege
    (vergleichbar der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Initiative zur
    Medizininformatik des Bundes)

  • Die Profession Pflege muss in alle Entwicklungen der Digitalisierung der Pflege eingebunden werden.
    Notwendig ist der Aufbau eines elektronischen Gesundheitsberuferegisters und die Ausgabe der
    e-Heilberufeausweise

  • Die Digitale Agenda Pflege muss von einer Koordinierungsstelle begleitet werden, um entsprechende
    Innovationsprojekte zu koordinieren und Synergien der Förderung optimal zu nutzen

  • Die Förderung von Pflegeforschungsprojekten muss eng gekoppelt sein mit der pflegerischen Expertise.
    Der Deutsche Pflegerat muss in allen Gremien, die über die Vergabe von Forschungsgeldern im Kontext
    Pflege entscheiden, vertreten sein

  • Der Bürokratieabbau durch Digitalisierung erfordert die Mitwirkung der Profession Pflege von Beginn an,
    aber auch die Konsensbildung. Die Profession Pflege muss bspw. im Normen-und Kontrollrat des
    Kanzleramtes vertreten sein

  • Um die Sichtbarkeit der Profession Pflege durch Digitalisierung zu erhöhen, ist es erforderlich, dass die
    Pflege eine einheitliche Fachsprache bzw. Pflegeterminologie verpflichtend nutzt

  • Das Verständnis, dass die Pflege die Technik vorantreibt, und nicht die Technik die Pflege, muss
    Ausgangspunkt aller Bestrebungen zur Digitalisierung sein

  • Der Deutsche Pflegerat fordert seine Mitgliedsverbände und alle weiteren Interessensverbände in der
    Pflege auf, die vielfältigen Möglichkeiten, die die Digitalisierung in der Pflege bietet, in die Pflegepraxis zu
    transferieren

  • Zukünftig müssen Informations- und Kommunikationstechnologie, technische Assistenzsysteme, Robotik
    etc. fester Bestandteil von Ausbildungs- und Studiencurricula sein. In diesem Rahmen haben u. a. die
    Mitglieder der GMDS-AG Informationsverarbeitung in der Pflege und andere internationale
    Wissenschaftler/innen Zukunftspapiere zu den IT Kompetenzen der Pflegefachpersonen in der digitalen
    Welt erarbeitet


Berlin, im Oktober 2019
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
030 / 398 77 303
info@deutscher-pflegerat.de
www.deutscher-pflegerat.de

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