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12.12.2022 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Deutscher Pflegerat schlägt prozentuale Kopplung der Pflegesachleistungen an die Lohnerhöhungen vor

Die Tarif-Treue-Regelung hat die Diskussion über Zuzahlungen höherer Pflegekosten und die dauerhaft sinnvolle Finanzierung der Pflege ausgelöst. Zusätzlich wird diese Diskussion verstärkt durch weitere Kostensteigerungen für die Pflegebedürftigen wie stark gestiegene Energiepreise und die hohe Inflation. Die Pflegebedürftigen in der häuslichen Pflege müssen diese Kostensteigerungen selbst tragen. In der Folge schränken sie aus finanzieller Not vielfach Leistungen der ambulanten Pflegedienste ein. Deutschland droht eine pflegerische Unterversorgung.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), fordert:

„Die Lohnsteigerungen in der Pflege sind richtig und wichtig. Für den Bereich der Pflegeversicherung wurden die Löhne bewusst zum 1. September 2022 im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Tarif-Treue-Regelung massiv angehoben. Vergessen wurde dabei, dass die Hauptlast dieser Erhöhungen in der ambulanten Pflege ausschließlich durch die Pflegebedürftigen getragen wird.

Der Deutsche Pflegerat fordert kontinuierliche Erhöhungen der Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege, die an die Lohnsteigerungen in der Pflege prozentual gekoppelt werden. Das gewährleistet, dass es durch Preiserhöhungen nicht zu Leistungseinbußen bei der Inanspruchnahme der Pflegeleistungen kommt. Zudem wird der Gesetzgeber seinem zu Beginn der Pflegeversicherung gegebenem Versprechen, zumindest die pflegebedingten Kosten zu tragen, besser gerecht.

Die aktuellen Kostensteigerungen tragen allein die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Rufen diese wegen der steigenden Kosten weniger an notwendigen Leistungen der Pflegedienste ab, droht eine pflegerische Unterversorgung. Pflegende Angehörige müssen wieder vermehrt einspringen ohne unter Umständen das pflegefachliche Know-how zu haben. Die dadurch entstehenden Folgekosten finden sich dann nicht nur in der Pflegeversicherung, sondern auch vermehrt in der Krankenversicherung wieder.

Der Gesetzgeber hatte vorgesehen, dass die Kostensteigerungen der Tarif-Treue-Regelung den Pflegeeinrichtungen vollständig refinanziert werden. Meldungen aus einzelnen Bundesländern zeigen eine finanzielle Unterdeckung der Pflegedienste. Geklärt werden muss, wie hoch die Löhne in den einzelnen Bundesländern prozentual tatsächlich gestiegen sind. Zweitens muss beantwortet werden, um wie viel Prozent demgegenüber die Preise für die Leistungen der Pflegedienste, getrennt für den SGB V- und dem SGB XI-Bereich, in den Verhandlungen mit den Kassen erhöht wurden.

Diese Daten müssen schnellstmöglich vorliegen. Unmittelbar danach muss eine Anpassung der Pflegesachleistungen in der ambulanten Pflege erfolgen. Gefragt sind die Kassen und der Gesetzgeber.

Bei all dem gilt: Wir sind eine Solidargemeinschaft. Wir müssen überlegen, wie wir die bestehenden Kostensteigerungen gerecht verteilen.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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