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08.11.2022 Arbeitsbedingungen Berufsautonomie Pressemitteilung

Arbeitsbedingungen müssen sich verbessern – Gesetz darf nicht zur Mogelpackung werden

Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz

Anlässlich der Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages (09. November 2022) zum Entwurf eines Gesetzes zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung (Krankenhauspflegeentlastungsgesetz – KHPflEG) erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat wird den weiteren Gesetzgebungsprozess intensiv begleiten. Falls jedoch die Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0) durch mangelhafte Umsetzung nur als Mogelpackung und Etikettenschwindel für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus umgesetzt wird, wird dies auf massivem Widerstand stoßen.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz muss zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Krankenhaus führen. Findet dies nicht statt, wird die Unterstützung der Berufsgruppe Pflege wegbrechen. Das Gesetz würde somit zu einem inhaltsleeren Versprechen sowohl für die Berufsgruppe als auch für die Patientensicherheit. Es wäre nicht mehr vermittelbar.

Die Berufsgruppe der Pflege benötigt ein klares Bekenntnis der Politik, dass es mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz kurzfristig zu mehr Kolleginnen und Kollegen kommt. Benötigt werden tatsächliche Entlastungen durch die Einstellung von mehr Pflegepersonal und nicht nur durch die mögliche Entlastung an anderer Stelle.

Die politische Denkweise, durch mehr Tagesbehandlungen und eine Krankenhausstrukturreform nicht mehr Pflegepersonal zu benötigen, ist kurzfristig gedacht illusorisch und gefährlich. Auch mit Blick auf die demografische Entwicklung braucht es schnell einen massiven Personalaufbau in der Krankenhauspflege.“

Der Deutsche Pflegerat drängt u.a. auf folgende Änderungen im Entwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes:


  • Der Zusammenhang zwischen Pflegebudget und Personalbedarfsermittlung muss im Gesetzentwurf hergestellt werden. Die PPR 2.0 ist ein Instrument für die richtige Personalausstattung. Sie darf auf keinen Fall zu einem reinen Kontrollinstrument werden. Die pflegefachliche Erhebung des Pflegebedarfs muss die Zielstellung sein.

  • Benötigt wird ein klares politisches Bekenntnis zu den Instrumenten der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0. Diese sind im Gesetzentwurf eindeutig zu benennen.

  • Ziel der PPR 2.0 ist nicht nur Transparenz zu schaffen oder die Überlastung zu dokumentieren, sondern einen verbindlichen Personalaufbau einzuleiten. Sie muss dazu führen, dass das notwendige Personal auch eingestellt werden kann. Die Berufsgruppe braucht diese deutliche Botschaft, sonst werden sich die Berufsflucht und die Gefährdung der Patientensicherheit weiter verschärfen.


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Die PPR ist entgegen einiger Behauptungen ein erprobtes Instrument. Sie wird von vielen Krankenhäusern seit vielen Jahren zur Kalkulation der Pflegeanteile der DRGs genutzt. Die weiterentwickelte PPR 2.0 ist ein unbürokratisches Instrument bei geringem Zeitbedarf von in der Regel maximal 1 Minute pro Patient*in und Tag. Die Kompetenz zur Einstufung ist in der Berufsgruppe und als Vorbehaltsaufgabe im Pflegeberufegesetz definiert.

 

Weitere Informationen:
Presse DPR. Deutscher Pflegerat mahnt gravierenden Verbesserungsbedarf an (19. Oktober 2022)
Gemeinsames Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes (30. September 2022)

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

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