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24.09.2014 Pressemitteilung

bpa-Modell ist keine Alternative zur Pflegekammer!

Pflegekammern und deren Errichtung

Die Pflegefachberufe brauchen Pflegekammern. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts vertreten sie die Interessen der Gesellschaft stellvertretend für den Staat. Die Pflegekammern ermöglichen die Selbstverwaltung der Berufsgruppe durch Experten aus den eigenen Reihen und beenden die Regulierung des Berufsstandes durch zumeist Fachfremde. Oberstes Ziel der Schaffung von Pflegekammern ist es, eine sachgerechte und professionelle Pflege der Bevölkerung sicherzustellen.

Derzeit gibt es in mehreren Bundesländern Bestrebungen, Pflegekammern einzurichten – ein Prozess, den der DPR unterstützt.

Der Alternativvorschlag des bpa

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) hat jüngst eine „Alternative zur Pflegekammer“ in die Diskussion eingebracht (Mai 2014). Darin wird vorgeschlagen, in Schleswig-Holstein einen „gemeinsamen Lenkungsausschuss“ zu bilden, der sich einerseits aus Vertreter/innen des gemeinsamen Landesgremiums gemäß § 90 a SGB V und andererseits aus Vertreter/innen des Landespflegeausschusses Schleswig-Holstein gemäß
§ 92 SGB XI zusammensetzt. Im Landesgremium finden sich u.a. Vertreter/innen des Landes, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Kassen, der Krankenhausgesellschaft der Ärzte- und Psychotherapeutenkammer, Interessensvertretungen der Patientinnen und Patienten, sowie der Dachorganisation medizinischer Pflegeberufe (derzeit der Deutsche Pflegerat). Der Landespflegeausschuss setzt sich u.a. aus Vertreter/innen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung, Trägern der Sozialhilfe, Kassen sowie zahlreichen Verbänden zusammen. In dem daraus gebildeten gemeinsamen Lenkungsausschuss sollen Aufgaben einer Pflegekammer wahrgenommen werden.

Bewertung

Schon der erste Blick auf die Zusammensetzung der Gremien verdeutlicht ein durchsichtiges Manöver: bei dem Alternativvorschlag des bpa geht es darum, den Einfluss der Verbände, die nicht die Berufsgruppe vertreten, sicherzustellen, oder sogar noch zu stärken und damit die Position des bpa zu sichern! Darüber hinaus setzt der Vorschlag eine Regelungspraxis in kaum veränderter Form fort, in der Zuständigkeiten zergliedert und fraktioniert bleiben. Erste Erfahrungen mit der Arbeit vergleichbarer Gremien haben bereits gezeigt, dass die entsprechenden Aufgaben nicht besser wahrgenommen werden konnten als zuvor, was zur Abschaffung dieser Gremien führte (Bayern) bzw. zeigte, dass sie ohne Wirkung sind (vgl. Berufsordnungen Bremen, Hamburg, Sachsen, Saarland).

Der Alternativvorschlag des bpa schreibt den Einfluss der berufsfremden Interessensvertretungen fort (Kostenträger, andere Berufsgruppen). Damit stellt dieser Vorschlag das exakte Gegenteil der vorgeschlagenen Selbstverwaltung dar und geht deshalb am identifizierten Problem völlig vorbei. Er untergräbt die jahrelangen Bemühungen um eine starke Interessensvertretung der Pflegefachberufe auf Augenhöhe mit anderen Gesundheitsberufen, die dem Ziel dient, eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. Der Vorschlag verstärkt die Bürokratie ohne Exekutivgewalt.

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