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30.04.2015 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Charité-Pflegende bestehen zu Recht auf mehr Personal

Westerfellhaus: „Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Forderungen der Charité-Pflegenden“

„Seit 1995 wurde in den Krankenhäusern massiv Pflegepersonal abgebaut“, kritisiert Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, heute in Berlin. Allein in den letzten Jahren umfasste dieser Abbau ca. 50.000 Vollzeitstellen im Pflegedienst.

„Dieser Personalmangel macht sich beim Pflegepersonal selbst und bei den Patientinnen und Patienten negativ bemerkbar. Die Patientensicherheit ist in Gefahr. Nicht alle Pflegetätigkeiten können mehr durchgeführt werden. Immer mehr professionell Pflegende fühlen sich überfordert“, mahnt Westerfellhaus. „Die Charité-Pflegenden haben daher zu Recht für die Einstellung von mehr Pflegepersonal gestreikt.“

Zur Lösung des Personalmangels fordert der Deutsche Pflegerat die sofortige Umsetzung von fünf Punkten:

1. Schaffung von Transparenz. Die für das Pflegepersonal im Rahmen der DRGs einkalkulierten Kosten müssen beim Pflegepersonal ankommen und dürfen nicht für Investitionen oder andere Berufsgruppen verwendet werden. Die Finanzierung des Pflegepersonals ist sicherzustellen. Die zweckgebundene Mittelverwendung ist nachzuweisen.
2. Bereitstellung eines Zusatzbudgets von jährlich 2,5 Milliarden Euro auf mindestens vier Jahre. Mit diesen Mitteln können Pflegestellen geschaffen und könnte die Pflegepraxis sofort entlastet werden. Zudem könnten diese Mittel für eine bessere Vergütung des Pflegepersonals genutzt werden.
3. Personalausstattung als Qualitätsmaßstab festlegen. Eine angemessene Personalausstattung muss Bestandteil jeder Leistungsplanung werden. Das Geld aus der Übervergütung der Sachkosten muss in die Pflege fließen.
4. Instrumente zur Personalbemessung forcieren. Benötigt wird ein gesetzlicher Auftrag zur Neu- bzw. Weiterentwicklung von geeigneten Instrumenten zur Personalbemessung für alle Berufsgruppen im Krankenhaus. Ausrichten müssen sich diese am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten.
5. Investitionen in die Aus-, Fort- und Weiterbildung ausbauen. Neben den quantitativen Anforderungen bedarf es auch qualitativen Investitionen in die Aus-, Fort- und Weiterbildung. Die Weiterentwicklung von bestehenden Instrumenten, die den Pflegebedarf erheben, muss intensiviert werden.

„Eine angemessene Personalausstattung in den Krankenhäusern, und nicht nur da, bleibt eine der wichtigsten Forderungen des Deutschen Pflegerats“, macht Westerfellhaus deutlich. „Wir fordern die Politik, die Kostenträger und die Krankenhäuser dazu auf, die Voraussetzung für eine ausreichende und nachhaltige Personalausstattung sicherzustellen.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V.  (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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