Diesen Artikel teilen:

17.10.2016 Pressemitteilung

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland

Deutscher Pflegerat unterstützt Handlungsempfehlungen und mahnt, die Rahmenbedingungen hierfür sicherzustellen

„Die Handlungsempfehlungen zur „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ zeigen den Weg für eine bestmögliche Pflege und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen auf“, betonte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin. Anlass hierzu war, dass heute die Empfehlungen, an denen der Deutsche Pflegerat aktiv an der Erarbeitung beteiligt war, vorgestellt wurden.

Westerfellhaus weiter: „Die Charta und die vom Deutschen Pflegerat gleichfalls mitgetragenen Handlungsempfehlungen sind jedoch nur so stark, wie sie von allen Verantwortlichen voll und ganz angenommen werden. Es ist unabdingbar, dass für die Umsetzung der Charta die notwendigen Rahmenbedingungen verlässlich und nachhaltig bereitstehen. Das betrifft zum einen genügend qualifiziertes Personal, zum anderen muss die Finanzierung stehen.

Die Handlungsempfehlungen der Charta zeigen den Weg für eine bessere Pflege und Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen auf. Es ist an uns, der Politik, den Kostenträgern und den Verantwortlichen vor Ort dafür zu sorgen, dass eine qualitativ hochwertige Hospiz- und Palliativversorgung in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, in anderen Wohnformen sowie in der häuslichen Umgebung sichergestellt ist. Jeder Mensch hat ein Recht auf ein Sterben unter würdigen Bedingungen.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

Diesen Artikel teilen:

Der DPR-Newsletter Wir informieren Sie in unserem monatlichen Newsletter über die Entwicklungen in allen Themen.

Newsletter An-/Abmeldung