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11.06.2015 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Das geplante Pflegestellenprogramm ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein

Westerfellhaus: „Der Gesetzgeber muss für die Patientensicherheit nachbessern“

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG) beschlossen.

Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats:

„Die jetzt im Bundeskabinett beschlossene Summe von 660 Mio. Euro für Neueinstellungen oder Aufstockungen im Pflegebereich für alle Krankenhäuser in Deutschland reicht bei weitem nicht aus, um die Personalsituation der Pflege im Krankenhaus zu entspannen. Somit ist nach wie vor die Patientensicherheit gefährdet. Die im Gesetzentwurf genannten 6.350 Stellen des Pflegestellenprogramms sind schöngerechnet. Sie sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Der Gesetzgeber muss nachbessern.

Nicht einmal ein Bruchteil der Überstunden, die sich aufgrund der Unterbesetzung des Pflegepersonals angehäuft haben, kann mit den vom Gesetzgeber geplanten Einstellungen abgebaut werden. Wir haben aktuell einen Nachholbedarf beim Pflegepersonal in Höhe von 50.000 Stellen, was dazu führt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege im Krankenhaus am Anschlag ihrer Belastungsfähigkeit arbeiten.

Als Sofortmaßnahme benötigen wir für die professionelle Pflege ein zusätzliches jährliches Budget von 2,5 Milliarden Euro. Mit diesen Mitteln können die erforderlichen Pflegestellen geschaffen und die Pflegepraxis sofort entlastet werden. Der jetzige Gesetzentwurf ist davon weit entfernt.

Enttäuschend ist auch, dass die Ergebnisse einer Expertenkommission zum Pflegestellen-Förderprogramm nach wie vor erst 2017 vorliegen sollen. Dadurch gehen für die Pflege im Krankenhaus entscheidende Jahre unter Fortbestand der personellen Mangelsituation verloren.

Deutlich verbessern könnte sich die angespannte personelle Lage u. a. bereits dadurch, wenn ab 2015 die Verwendung der in den DRG kalkulatorisch enthaltenen Kosten für den Pflegeaufwand für Pflegestellen durch die Krankenhäuser nachgewiesen werden müssten. Eine solche Regelung würde sicherstellen, dass die für die pflegerische Versorgung kalkulierten Geldbeträge auch entsprechend für Personal verwendet werden bzw. wurden. Wir brauchen die Garantie, dass das eingenommene Geld tatsächlich auch in die Pflege fließt.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesregierung an einem solch wichtigen Punkt nicht bewegt. Hier muss im Gesetzentwurf gleichfalls nachgebessert werden. Gleiches gilt dafür, dass die Refinanzierung durch die Kostenträger nachhaltig sichergestellt werden muss. Die Tariferhöhungen müssen vollumfänglich in den Vergütungsverhandlungen berücksichtigt werden.

Parallel dazu muss unter Beteiligung des Deutschen Pflegerats unabdingbar ein analytisches Instrument zur Personalbemessung für alle Berufsgruppen im Krankenhaus entwickelt werden.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V.  (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

 

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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