19.05.2015 Bildung Pressemitteilung
Der betriebliche Gesundheitsschutz muss als Handlungsfeld für die Gesundheits- und Krankenpflege geöffnet werden
DPR zur Anhörung des Gesetzentwurfes zur Gesundheitsförderung und Prävention im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention bleibt hinter den Erwartungen zurück“, mahnte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), heute in Berlin. „Von dem ursprünglichen Vorhaben, die Prävention als vierte Säule im Gesundheitswesen neben der Kuration, Rehabilitation und Pflege zu verankern, ist der jetzige Gesetzentwurf weit entfernt.“
Nicht zielführend sei es, dass der Gesetzentwurf Prävention ausschließlich der ärztlichen Profession zuordne. „Der betriebliche Gesundheitsschutz muss als Handlungsfeld für die Berufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflege geöffnet werden“, fordert Westerfellhaus. „Das ist ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der betrieblichen Gesundheitsförderung.“
International sei das Handlungsfeld der betrieblichen Gesundheitspflege seit langem erfolgreich, führt der DPR aus. So seien Occupational Health Nurses (OHN) Pflegefachpersonen, die sich in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für den Einsatz in Betrieben spezialisieren. Als Pflegefachpersonen würden sie lebensweltbezogen beraten und einen besseren Zugang zu den Betroffenen finden. Weiter verfügen OHNs über Kenntnisse in Personalentwicklung, Hygiene, Public Health, Gesundheitsförderung, Case- und Care-Management, Ergonomie, Unfallschutz sowie Arbeitsschutz.
„Der Gesetzgeber muss ambulante Pflegedienste viel stärker in eine präventiv orientierte und pflegerische Beratung einbinden“, fordert Westerfellhaus weitere Anpassungen des Gesetzentwurfes. Ansonsten entstehe eine Benachteiligung der Pflegebedürftigen, die nicht in stationären Einrichtungen versorgt werden, befürchtet der Deutsche Pflegerat. Westerfellhaus: „Die Berufsgruppe der Pflege und besonders die ambulanten Pflegedienste sind aufgrund ihrer Ausbildung und ihrer Präsenz vor Ort besonders dafür geeignet, Gesundheitsförderung und Prävention im häuslichen Pflegesetting anzubieten“.
Als notwendig sieht der DPR dabei die Schaffung eines Rechtsanspruchs der Pflegeperson auf eine auf Gesundheitsförderung und auf Prävention ausgerichtete Beratung und Schulung an. „Dies kann zur dringend benötigten Entlastung der Pflegenden beitragen“, weist Westerfellhaus hin.
Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).