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19.12.2023 Arbeitsbedingungen Selbstverwaltung Berufsautonomie Bildung Pressemitteilung

Deutscher Pflegerat: „Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes sind wegweisend für die Zukunft der Pflege“

Eckpunkte zum Pflegekompetenzgesetz

Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach hat heute (19.12.2023) die Eckpunkte eines Pflegekompetenzgesetzes vorgestellt. Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), bewertet die Eckpunkte wie folgt:

„Die Eckpunkte des Pflegekompetenzgesetzes sind wegweisend für die Zukunft der Pflege. Der vorgeschlagene Ansatz ist in allen Punkten richtig. Wenn diese Schritte umgesetzt werden, wäre dies ein Quantensprung zur Aufwertung des Pflegeberufs und zur Anerkennung der Kompetenzen der beruflich Pflegenden, wie es in Deutschland bisher noch nicht der Fall war. Jeder einzelne Punkt ist ein Schritt in die richtige Richtung. Beeindruckend ist die neue Haltung des Bundesgesundheitsministeriums zur Pflege.

Das Zielbild der Eckpunkte ist stimmig. Es bietet entscheidende Lösungen zur Sicherung der Versorgung angesichts der enormen Herausforderungen der Demografie. Richtig betont wird, dass der Pflegeberuf von der Pflegeassistenzperson bis zur Pflegefachperson mit Masterabschluss ein eigenständiger Heilberuf mit eigenen Kompetenzen ist. Es wird auch richtig darauf hingewiesen, dass die gesamten Kompetenzen der Pflegenden besser genutzt werden sollten, um eine multiprofessionelle Zusammenarbeit aller Heilberufe zu ermöglichen. Dadurch wird der Pool an Fachkompetenz in der Versorgung erweitert.

Der Deutsche Pflegerat stimmt darin überein, dass Pflegefachpersonen unter anderem erweiterte Befugnisse im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege erhalten sollten, einschließlich der Verordnungsfähigkeit. Weitere Vorschläge, wie die Einbeziehung der Pflegenden bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und Hilfsmitteln, bei der Feststellung der Pflegebedürftigkeit, bei der Prozesssteuerung durch Pflegefachpersonen, im Bereich der (komplexen) Wundversorgung, bei der Versorgung von Menschen mit diabetischer Stoffwechsellage sowie mit demenziellen Erkrankungen – auch durch Pflegefachpersonen mit Fachweiterbildungen – sind richtig. Etabliert werden soll zurecht das Berufsbild der Advanced Practice Nurse, unter Einbeziehung der Community Health Nurse. Die Bedeutung und Beteiligung der Pflegefachpersonen für einen umfassenden Bevölkerungsschutz wird in den Eckpunkten ebenfalls anerkannt.

Ein Meilenstein ist die geplante Schaffung einer zentralen berufsständischen Vertretung der Profession Pflege auf Bundesebene, die mit Befugnissen zur Weiterentwicklung des Berufsverständnisses und der Berufsrollen ausgestattet ist und Empfehlungen für eine Muster-Berufsordnung, eine Muster-Scope of Practice und eine Muster-Weiterbildungsordnung aussprechen kann. Es ist auch richtig, geeignete Beteiligungsrechte der Vertretung bei Prozessen zu prüfen, die berufsständische und pflegerische Fachfragen auf Bundesebene betreffen.

Das Bundesgesundheitsministerium hat auch erkannt, dass für die Umsetzung der Personalbemessungsverfahren in der Langzeitpflege und im Krankenhausbereich vor Ort Unterstützung benötigt wird. Hierzu soll eine Geschäftsstelle eingerichtet werden.

Obwohl noch Detailfragen zu klären sind und einige Punkte präzisiert werden müssen, stimmt die inhaltliche Richtung der Eckpunkte für eine höhere Berufsautonomie der Pflegeberufe. Das macht zuversichtlich für das Jahr 2024.“

Download Eckpunkte

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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