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16.07.2025 Arbeitsbedingungen Selbstverwaltung Berufsautonomie Bildung BAPID Pressemitteilung

Deutscher Pflegerat fordert beim Pflegekompetenzgesetz klare Ausrichtung auf pflegefachliche Autonomie und Mitgestaltung

Der Deutsche Pflegerat (DPR) begrüßt den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein Pflegekompetenzgesetz als wichtigen Schritt zur Stärkung der Pflegeberufe. „Der Entwurf zeigt: Pflegefachpersonen sind qualifiziert, kompetent und übernehmen eigenverantwortlich Aufgaben in einer modernen, multiprofessionellen Gesundheitsversorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

„Es wird anerkannt, dass Pflegefachpersonen nicht nur auf ärztliche Anordnung hin arbeiten, sondern über eigene, fundierte Kompetenzen verfügen, die für die Versorgung der Bevölkerung unverzichtbar sind“, fügt Vogler hinzu.

Der DPR unterstützt ausdrücklich die geplante Erweiterung der pflegerischen Aufgabenbereiche, insbesondere die Stärkung der Pflegeprozessverantwortung und die Einführung eines Muster-Scope-of-Practice. Wissenschaftliche Konzepte wie das BAPID-Projekt des DPR können dabei eine zentrale Grundlage für die Weiterentwicklung eines evidenzbasierten professionsbezogenen Leistungsprofils bilden.

Kompetenzerweiterung muss pflegefachlich und -wissenschaftlich fundiert sein und qualifikationsbezogen erfolgen

Bedauerlich ist, dass viele der vorgesehenen pflegerischen Leistungen weiterhin zu stark an ärztliche Diagnosen orientiert bleiben und eine eigenständige heilkundliche Ausübung verhindern. Pflegefachpersonen müssen entsprechend ihrer Qualifikation pflegefachlich und -wissenschaftlich fundierte, heilkundliche Handlungs- bzw. Aufgabenfelder eigenverantwortlich ausüben können. Das Pflegekompetenzgesetz darf nicht bei der Teilübernahme ärztlicher Aufgaben stehenbleiben: Das Verständnis professionellen Pflegehandelns und die Qualifikationsniveaus der Profession müssen vollumfänglich berücksichtigt werden. Nur so kann die notwendige Autonomie der Pflegeberufe und damit auch ihre Anerkennung gestärkt werden.

Pflege muss entsprechend ihrer Kompetenzen mitgestalten können

Die im Gesetz angelegte Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene muss verbindlich, strukturiert und mit Mitgestaltungs- und Mitwirkungsrechten ausgestaltet sein. Die reine Anhörung reicht keinesfalls aus. Dies gilt insbesondere bei der Erarbeitung von Aufgaben- und Leistungsprofilen sowie bei wissenschaftlichen Expertisen. Für eine verlässliche Interessenvertretung bedarf es zudem einer dauerhaft finanzierten, hauptamtlich strukturierten Organisation auf Bundesebene.

Pflege braucht eine digitale Infrastruktur

Pflegekompetenz entfaltet ihre volle Wirkung, wenn sie auch digital umgesetzt wird. Pflegerische Handlungs- und Verantwortungsbereiche müssen durch spezifische digitale IT- und KI-Strukturen unterstützt werden, in Echtzeit, sektorenübergreifend und entlang der Versorgungsprozesse in den jeweiligen Settings. Deshalb braucht es eine eigenständige Digitalinitiative, die digitale Pflegekompetenz stärkt, systematisch verankert und in alle Digitalstrategien des Gesundheitswesens integriert.

Heilkunde klar definieren

Der DPR fordert eine klare, rechtssichere Regelung und Benennung der pflegerischen Heilkunde als selbstständiges und eigenverantwortliches Handlungsfeld im Gesetz. Gleichzeitig muss das Pflegekompetenzgesetz die Stärkung des Begriffs der Heilkunde für andere Gesundheitsfachberufe aufgreifen.

Pflege will und kann mehr

Das Pflegekompetenzgesetz schafft eine Grundlage für mehr Verantwortung, Autonomie und Sichtbarkeit der Pflegeberufe. Für eine nachhaltige Wirkung braucht es:

  • Klare gesetzliche Regelungen zur eigenständigen, qualifikationsbezogenen Heilkundeausübung durch Pflegefachpersonen
  • Verbindliches Mitgestalten der Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene durch eine dauerhaft institutionalisierte und angemessen ausgestattete Interessenvertretung mit Mitwirkungsrechten
  • Eine eigenständige Digitalinitiative, die digitale Pflegekompetenz stärkt und verbindlich in alle Digitalstrategien integriert.

„Pflege kann mehr. Pflege will mehr. Das Pflegekompetenzgesetz ist eine historische Chance. Voraussetzung ist eine konsequente Umsetzung der selbstständigen und eigenverantwortlichen Heilkundeausübung an die Pflegefachpersonen“, so Christine Vogler.

Die vollständige Stellungnahme des DPR zum Referentenentwurf finden Sie hier.
Informationen zum BAPID-Projekt des DPR

Download Stellungnahme

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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