07.08.2024 Selbstverwaltung Pressemitteilung
Deutscher Pflegerat kämpft für eine Stärkung der beruflich Pflegenden im G-BA
Einbindung der Pflege zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR), fordert ein Antrags- und Stimmrecht der beruflich Pflegenden im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die vollständige Einbindung der Pflege im G-BA ist eine Chance zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung.
„Traditionelle Vorstellungen sind der falsche Weg, um den G-BA an heutige Versorgungsverhältnisse anzupassen und zu reformieren. Juristische Schwarz-Weiß-Malerei ist fehl am Platz“, sagt Vogler. Sie verlangt einen vollwertigen Sitz für die Pflegeberufe im G-BA, ausgestattet mit den nötigen finanziellen und organisatorischen Ressourcen. Nur so könne der Anspruch eines ‚Gemeinsamen‘ Bundesausschusses erfüllt werden.
Birgit Pätzmann-Sietas, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats, ergänzt diese Forderung. Sie vertritt seit vielen Jahren für den Deutschen Pflegerat die Pflege im Unterausschuss Qualitätssicherung des G-BA, verfügt aber weder über ein Antrags- noch über ein Stimmrecht. „Die demografische Entwicklung mit ihren enormen Herausforderungen der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung erfordert, dass Pflege ein Antrags- und Stimmrecht im G-BA erhält. Die Bedeutung der Pflege wird nicht nur in einem eigenständigen Sozialgesetzbuch im SGB XI anerkannt. Im Pflegeberufegesetz hat die Politik die Stellung der Pflegenden weiter aufgewertet. Gleiches gilt für das kommende Pflegekompetenzgesetz.
Daher ist es nur konsequent, die politisch und gesetzlich hervorgehobene Stellung der Pflege im zentralen Gremium des Deutschen Gesundheitswesens voll anzuerkennen. Die dafür notwendige Novellierung der Beteiligungsrechte im G-BA und die damit verbundene notwendige Anpassung der Stimmrechte ist zweifelsohne möglich.“
„So funktioniert Wertschätzung. Jegliche besitzstandswahrende Äußerungen stehen dem konträr entgegen und sind nicht nachvollziehbar“, weist Vogler hin. Die Pflege sei eine tragende Säule des Gesundheitssystems. Ihre Erfahrungen müssen gleichberechtigt in den G-BA einfließen. „Im 21. Jahrhundert muss es selbstverständlich sein, dass die Pflegeberufe mit ihren Verbänden mitbestimmen.“
Pätzmann-Sietas hebt hervor, dass das Gesundheitswesen vom Wissen der Pflege profitiere und nicht allein auf die Expertise von Krankenhäusern, Ärzten und Krankenkassen bauen könne. „Anstatt die Pflege systematisch auszuschließen, muss sie als gleichberechtigte Partnerin anerkannt und einbezogen werden.“ Bei der Neuordnung des G-BA gehe es darum, betonen beide Pflegeexpertinnen, das Gremium neu zu denken und aufzustellen, einschließlich einer Zusammenführung der Sozialgesetzbücher.
Ansprechpartner*innen:
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Birgit Pätzmann-Sietas, Präsidiumsmitglied des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de