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18.10.2016 Pressemitteilung

Die Folgen wird die bayerische Landesregierung tragen müssen

Deutscher Pflegerat fordert eine eigene Pflegekammer als Interessenvertretung der Pflegefachpersonen

„Der vom bayerischen Kabinett beschlossene Gesetzentwurf für eine Pflege-Interessenvertretung missachtet den eindeutigen Wunsch der Pflegefachpersonen in Bayern nach einer Pflegekammer. Die Interessen der Pflegefachpersonen werden jetzt mit Füßen getreten“, mahnt Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). Am 18. Oktober 2016 soll sich der Landtag bereits mit der geplanten Pflege-Interessenvertretung befassen.

„Es ist unglaublich, wie die bayerische Landesregierung mittlerweile mit den professionell Pflegenden umgeht und sich gegen sie und ihre bereits bestehenden Interessenvertretungen stellt. Von der vielfach gepredigten Wertschätzung ist das weit entfernt. Die Folgen wird die Regierung tragen müssen.

Es ist zu befürchten, dass solche Fehleinschätzungen der Politik dazu führen, dass künftig immer weniger Menschen bereit sein werden, hilfebedürftige Menschen zu pflegen und zu betreuen“, betont der Präsident des Deutschen Pflegerats.

Westerfellhaus weiter: „Die geplante bayerische ‚Interessenvertretung´ verwässert die Stimme der professionell Pflegenden. Sie verwehrt ihnen elementare Entscheidungsbefugnisse. Das ist allen Verantwortlichen klar. Die professionell Pflegenden brauchen dagegen eine eigene starke Stimme.

Den Pflegefachpersonen muss das ihnen zustehende Recht gegeben werden, im vollen Umfang die pflegerischen Herausforderungen der Zukunft und ihre darin liegende eigene große Verantwortung selbst mitzubestimmen. Dies kann aus Sicht des Deutschen Pflegerats nur über eine eigenständige Pflegekammer erfolgen.

Das wäre für die Pflegefachpersonen Wertschätzung pur und würde zugleich das Ende über die Fremdbestimmung ihrer Interessen bedeuten. Damit würden sie als wichtige und erstzunehmende Akteure in den Mittelpunkt der pflegerischen Versorgung gestellt werden.

Bei Ärzten und vielen anderen Berufsgruppen klappt dies seit vielen Jahren hervorragend. Dies muss auch den professionell Pflegenden eingeräumt werden. Mit dem jetzt gegangenen bayerischen Sonderweg ist das nicht möglich.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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