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06.05.2015 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Die Personalschlüssel in der Pflege müssen umgehend neu verhandelt werden

Wir brauchen auch eine Vorziehregelung für die Neufestlegung der Personalschlüssel in der stationären Pflege

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch (29. April 2015) eine Vorziehregelung zum Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Demnach soll der GKV-Spitzenverband „schon jetzt den Auftrag bekommen, mit den Vorarbeiten an den neuen Begutachtungs-Richtlinien zum neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu beginnen“, führte hierzu Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe aus.

„Der Deutsche Pflegerat fordert, mit den Verhandlungen der neuen Personalschlüssel in der stationären Pflege umgehend zu beginnen. Wir brauchen auch eine Vorziehregelung für die Neufestlegung der Personalschlüssel in der stationären Pflege“, betonte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), heute in Berlin. Ansprechpartner für die Festlegung der Personalschlüssel in der stationären Pflege sind die Verhandlungspartner der Pflegekassen, der Sozialhilfeträger und der Leistungserbringer auf Länderebene. „Bund und Länder stehen jedoch gleichermaßen in der Verantwortung“, weist Westerfellhaus hin.

„Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff wird das heute geltende Pflegeverständnis nachhaltig verändern. Er wird zu einem Motivationsschub der professionell Pflegenden führen“, ist sich der Präsident des Deutschen Pflegerats sicher. Zugleich dürfe man jedoch die Erwartungen an den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff nicht zu hoch setzen. „Durch die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsgriffs wird es nicht gleichzeitig und automatisch zu mehr Personal in der Pflege kommen“, mahnt Westerfellhaus.

„Der Deutsche Pflegerat fordert daher, gleichzeitig mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, auch die Personalsituation in der Pflege auf das neue Pflegeverständnis anzupassen“, führt Westerfellhaus weiter aus. „Ansonsten wird es zu Enttäuschungen kommen. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff kann in der Praxis scheitern, wenn nicht das für seine Umsetzung benötigte Personal vorhanden ist. Mit den Verhandlungen der neuen Personalschlüssel muss bereits heute begonnen werden.“

Ansprechpartner:
Andreas Westerfellhaus
Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V.  (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304

E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e..V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e..V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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