20.08.2014 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung
Faire Entlohnung für Pflegende nicht länger aufschieben: DPR weist Position des Arbeitgeberverbands Pflege zurück
Der Deutsche Pflegerat e.V (DPR) weist die Einschätzungen zur Situation der Pflege in Deutschland, wie sie gestern seitens des Arbeitgeberverbands Pflege artikuliert worden sind, entschieden zurück. „Offensichtlich sieht der Verband in einem verbindlichen Tarifvertrag und einer Entlohnung von Pflegefachpersonen nach Mindestlohn eine Gefährdung der pflegerischen Versorgung in Deutschland“, sagt Andreas Westerfelhaus, Präsident des DPR. „Dabei ist es gerade umgekehrt: Nur durch einen Tarifvertrag und damit eine Verbesserung der Entlohnung von beruflich Pflegenden kann die pflegerische Versorgung in Deutschland langfristig gesichert werden – denn sie macht den Pflegeberuf für junge Menschen attraktiv und für Berufsangehörige auskömmlich.“
Pflege findet heute in allen Sektoren statt, ambulant wie stationär. Es findet hingegen zu wenig Beachtung, dass die Anstellungen in der ambulanten wie stationären Pflege und Altenpflege oft unter prekären Rahmenbedingungen erfolgen: Arbeitsverhältnisse werden nicht nur zu gering entlohnt, sie werden auch durch Befristungen und Teilzeitverträge erschwert. So ist für die Berufsangehörigen eine verlässliche Lebens- und Karriereplanung nicht möglich, Flucht aus dem Beruf ist vielfach die Folge. Der Deutsche Pflegerat setzt sich dafür ein, dass die professionellen Leistungen von Berufsangehörigen der Pflegeberufe anständig vergütet werden, unabhängig von Region und Arbeitgeber; dies ist nur durch bundesweit einheitliche Regelungen möglich.
Die im Statement des Arbeitgeberverbands getätigten Einschätzungen von Verbandspräsident Thomas Greiner belegen nach Einschätzungen des DPR, dass der Verband sehr weit von den Arbeitnehmern in seinen Mitgliedsunternehmen entfernt ist. Die Reaktionen der Pflegenden auf diesen Umstand werden nicht ausbleiben. Sie haben mittlerweile gelernt, sich zu solidarisieren und in Berufsverbänden und in der Selbstverwaltung für ihre Interessen einzutreten. Fremdbestimmung mit durchsichtigen Argumenten, wie denen des Arbeitgeberverbands Pflege, sollten der Vergangenheit angehören.