28.04.2022 Berufsautonomie Bildung Pressemitteilung
G-BA greift durch Beschlüsse in die Berufsausübung der Profession Pflege ein
Deutscher Pflegerat fordert eine sofortige Anerkennung des Berufsabschlusses Pflegefachmann/ Pflegefachfrau im Rahmen der Arbeit des G-BA
Das Pflegeberufegesetz wird durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wiederholt ausgehebelt. Dieser versucht z.B. durch Richtlinien Vertiefungseinsätze für die generalistische Pflegeausbildung vorzuschreiben, so dass Pflegefachfrauen und -männer in pädiatrischen Versorgungsbereichen nicht eingesetzt werden können.
„Der Ausschluss von Pflegefachfrauen und -männer durch Richtlinien des G-BA ist beispiellos in der gesamten Geschichte der Berufe des Pflege- und Gesundheitswesens und gefährdet die pflegerische Versorgung“, macht Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin deutlich.
„Der G-BA hat die im Pflegeberufegesetz geregelten Kompetenzen, die Pflegefachfrauen und -männer zur Pflege von Kindern befähigen, zum wiederholten Mal in seinen Richtlinien nicht ausreichend berücksichtigt und stattdessen versucht, Teile der praktischen Ausbildung neu zu regeln.
Dieses Vorgehen hat das Bundesgesundheitsministerium gegenüber dem G-BA bereits mehrfach als grundgesetzwidrig bewertet, weil der G-BA hier unzulässig in die Berufsausübungsfreiheit von Pflegefachfrauen und -männern eingreift, die Pflegefachfrauen und -männer gegenüber Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*innen ungerechtfertigt benachteiligt und die Gesetzgebungskompetenz des Bundes unterläuft.“
Konkret geht es u.a. um zusätzliche praktische Ausbildungsstunden für generalistisch ausgebildete Pflegefachfrauen und -männer. „Der G-BA hat generell kein Recht, in die Ausbildung bundesgesetzlich reglementierter Heil- bzw. Gesundheitsfachberufe einzugreifen. Seine Befugnis beschränkt sich auf den Bereich der Fort- und Weiterbildung“, weist Vogler weiter hin. „Und dies auch nur dann, sofern dies im Rahmen der Qualitätssicherung notwendig ist.“
Der Deutsche Pflegerat fordert, dass der G-BA unverzüglich alle Richtlinien mit Regelungsinhalten zur Qualifikation des Pflegepersonals – auch außerhalb der Pädiatrie – rechtskonform anpasst. Dabei muss zudem der hochschulische Abschluss nach dem Pflegeberufegesetz überall einbezogen werden.
Hintergrund:
Die betreffenden Beschlüsse des G-BA und Beanstandungen sind:
- Richtlinie zur Kinderonkologie (KiOn-RL) – Beschluss vom 17. Dezember 2020 und Beanstandung durch das BMG vom 27.05.2021
- ATMP-Qualitätssicherungs-Richtlinie (ATMP-QS-RL) – Beschluss vom 04.11.2021 und Beanstandung durch das BMG vom 17.03.2022
Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats