17.05.2024 Arbeitsbedingungen Berufsautonomie Pressemitteilung
Kabinettsbeschluss zum KHVVG: An den Taten ist die Politik gescheitert
Erneut wird der Profession Pflege verweigert, ihre Kompetenzen einzubringen
Einmal mehr scheitert die Politik daran, die Pflegeberufe angemessen zu berücksichtigen. Der im Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) marginalisiert die berufliche Pflege in bemerkenswerter Weise. Trotz intensiver Konsultationen und klarer Forderungen des Deutschen Pflegerats wurden wesentliche Anliegen der Pflegeberufe ignoriert und aus dem Referentenentwurf gestrichen.
„Dieser Entwurf ist eine Missachtung des Könnens der Pflegekräfte. Die Ignoranz gegenüber unseren Forderungen zeigt, dass die Pflege trotz aller politischen Beteuerungen zumindest in dieser Reform keine Beachtung findet“, kritisiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Ohne eine Stärkung und Beachtung der professionellen Pflege wird die Krankenhausreform nicht funktionieren. Die Qualität der Patient:innenversorgung steht auf dem Spiel. Aus der pflegerischen Perspektive ist der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Fassung für den Deutschen Pflegerat eine Enttäuschung.
Wir fordern eine echte Anerkennung und Wertschätzung der Pflegeberufe sowie eine aktive Mitsprache bei der Gestaltung der Gesundheitsversorgung. Die Zeit der leeren Versprechen und der strukturellen Benachteiligung der Profession Pflege muss enden – jetzt sind echte Taten gefragt.
Im Mittelpunkt muss die Versorgungs- und Patientensicherheit stehen, die ohne die professionelle Pflege nicht gewährleistet werden kann. Die Bedeutung der Profession darf nicht systematisch untergraben werden.“
Der Pflegerat hatte bereits in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf deutliche Kritik geäußert und eine Beteiligung der Profession Pflege als unabdingbar für den Erfolg der Reform eingefordert. Im Gesetzentwurf zum KHVVG findet die Profession jedoch kaum noch Beachtung.
Besonders eklatant ist das Streichen des § 115h SGB V. Dieser definierte im Referentenentwurf, was unter medizinisch-pflegerischer Versorgung zu verstehen ist und welche Leistungen darunter fallen. Er hätte in den neuen sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen, den Level 1i-Kliniken, eine zentrale Rolle spielen können – vorausgesetzt, die Profession Pflege wäre entsprechend eingebunden worden. Diese Chance wurde leichtfertig vertan.
Der Gesetzentwurf konzentriert sich wieder einmal auf den Arztvorbehalt und ignoriert die immense fachliche Kompetenz der Profession Pflege. Die Pflegeberufe werden erneut marginalisiert und ihre Forderungen ignoriert.
Die im Gesetzentwurf genannten Weiterentwicklungsmöglichkeiten für Pflegefachpersonen zur Attraktivitätssteigerung des Berufs sind eine Farce. Diese Kompetenzen liegen längst bei der Profession Pflege vor. Der Deutsche Pflegerat macht klar: Ohne die Einbeziehung der Profession Pflege wird die Reform nicht funktionieren. Es ist höchste Zeit, dass die Politik ihren Worten Taten folgen lässt.
Ansprechpartner:innen
Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats
Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de