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17.12.2025 Arbeitsbedingungen Berufsautonomie Pressemitteilung

KHAG: Mindestbesetzung in der Pflege ist Patient:innensicherheit – nicht Bürokratie

Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt davor, zentrale Sicherheitsstandards für Patient:innen im Zuge des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) zu schwächen. Eine Reform, die Qualität verbessern will, darf ausgerechnet bei der pflegerischen Personalausstattung keine Rückschritte machen.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont:

„Pflege ist kein Kostenfaktor. Pflege ist ein zentraler Qualitäts- und Sicherheitsfaktor. Wer Versorgungsqualität verspricht, muss Mindeststandards für Pflege verbindlich absichern – und nicht aus dem System herauslösen.

Warum ist das wichtig? Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) sind gesetzlich festgelegte Mindestvorgaben, wie viele Pflegefachpersonen in pflegesensitiven Krankenhausbereichen pro Schicht mindestens eingesetzt werden müssen. Sie sind ein Sicherheitsnetz gegen Unterbesetzung: Wenn zu wenig Pflegepersonal da ist, steigt das Risiko für längere Liegezeiten, vermeidbare Komplikationen und Todesfälle. Internationale Studien und nationale Qualitätsberichte zeigen diesen Zusammenhang konsistent.

Die PpUG ersetzen keine bedarfsgerechte Personalbemessung. Aber sie setzen eine Untergrenze – und diese Untergrenze schützt Patient:innen.“

Bürokratieabbau darf nicht Deregulierung bedeuten

Umso schwerer wiegt die geplante Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) aus der Leistungsgruppensystematik. Der DPR bewertet dies als gravierendes Versäumnis. Zugleich unterstützt der Pflegerat die Entlastung von unnötiger Bürokratie – aber nicht, indem man Sicherheitsregeln aushebelt. Gerade bei Personalvorgaben braucht es klare, überprüfbare Mindeststandards.

Es passt nicht zusammen, Pflegekompetenzen politisch auszubauen und Pflege im zentralen Steuerungsinstrument der Reform strukturell zu schwächen. Wer Verantwortung erweitert, muss auch Qualifikation und Personal in den Qualitätskriterien abbilden.

Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, klare Anforderungen an Umfang und Qualifikation der Profession Pflege verbindlich festzulegen. Das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP) stärkt die eigenverantwortliche Leistungserbringung durch Pflegefachpersonen im Krankenhaus. Dieser Paradigmenwechsel muss sich in den Leistungsgruppen widerspiegeln. Andernfalls drohen Fehlanreize, Unterforderung und Versorgungsbrüche.

„Es ist zudem nicht mehr nachvollziehbar, dass die Leistungsgruppensystematik fast ausschließlich ärztlich definiert wird, während Pflegekompetenzen gleichzeitig erweitert werden. Wer Versorgungsqualität verbessern will, muss die Profession Pflege konsequent berücksichtigen“, weist Vogler hin.

Der Deutsche Pflegerat stellt klar: Flexibilität darf nicht zulasten von Qualität und Sicherheit gehen, und fordert:

  • PpUG als verbindliches Qualitätskriterium in der Leistungsgruppensystematik beibehalten – mindestens so lange, bis ein valides Instrument zur bedarfsgerechten Personalbemessung in den Leistungsgruppen abgebildet ist (z. B. PPR 2.0 und Kinder(intensiv)-PPR 2.0)
  • Wirksame, digitale und unabhängige Kontrolle der personellen Mindestbesetzung, nicht nur über Datenlieferungen, sondern mit belastbaren Prüfmechanismen
  • Beauftragung des Leistungsgruppenausschusses, pflegerische Struktur- und Prozesskriterien für die Leistungsgruppen auszuarbeiten und weiterzuentwickeln, damit die Profession Pflege nicht nur formal vertreten ist, sondern auch inhaltlich wirksam mitgestalten kann.

Download Stellungnahme

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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