Diesen Artikel teilen:

09.02.2018 Pressemitteilung

Koalitionsvertrag: erste Schritte in die richtige Richtung –

DPR hält umfassendes Sofortprogramm und Masterplan für die Pflege für überfällig

„Der Entwurf des Koalitionsvertrages lässt für die Pflegeberufe den großen Wurf vermissen. Das ist enttäuschend und bleibt auch deutlich hinter den Versprechungen im Wahlkampf zurück“, so Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerates. „Die pflegerische Versorgung ist akut gefährdet, denn die Pflegenden können nicht mehr.“

Es gebe im Entwurf des Koalitionsvertrages durchaus gute Ansätze, doch ob und in welcher Gestalt daraus Regierungshandeln wird, bleibe abzuwarten. Ein Gesamtkonzept für die Pflegekrise sei nicht erkennbar, aber erforderlich.  Zwar sehe der Koalitionsvertrag Verbesserungen für die Pflegenden in Krankenhäusern und Altenheimen vor – aber u.a. die Finanzierung sei in den meisten Fällen bislang ungeklärt. Auch das vorgesehene Sofortprogramm von 8.000 Stellen in der Behandlungspflege sei bei Weitem nicht ausreichend.

Vor diesem Hintergrund wiederholt Wagner die Forderungen des Deutschen Pflegerates an das Regierungsprogramm einer neuen Bundesregierung:

„Im Rahmen eines Sofortprogramms muss der zügige Aufbau von jeweils 50.000 Stellen in den Krankenhäusern und Pflegeheimen erfolgen“, fordert Wagner. In die Finanzierung müssten Steuermittel einfließen.

„Die zwingend notwendige umfassende und strukturelle Verbesserung für die Pflege
benötigt einen Masterplan für die nächsten 10 Jahre“, so Wagner weiter. Dafür solle das Bundesministerium für Gesundheit einen „nationalen Runden Tisch“ errichten, bei dem die Profession Pflege maßgeblich mit eingebunden sein muss. „Wir benötigen diese Konzertierte Aktion zu Gunsten der Pflegeberufe, um das Dilemma der in der Pflege arbeitenden Kolleginnen und Kollegen endlich aktiv anzugehen.“

Um die dringend benötigten Pflegefachpersonen wieder in den Beruf zu holen oder Teilzeitbeschäftigungen in Vollzeitbeschäftigungen umzuwandeln, seien deutlich bessere Bedingungen, zu denen die beruflich Pflegenden arbeiten, erforderlich. Dazu gehörten unter anderem angemessene und gerechte Gehälter, vernünftige Arbeitsbedingungen, angemessene Dienstpläne mit Langfristgarantie und Freizeiten, Mitspracherecht und Verantwortungsmöglichkeiten in den Einrichtungen und Kliniken.

Zudem müsse der Pflegepersonalbedarf für alle Bereiche ausreichend, und nicht nur als Untergrenze, definiert werden. Eine weitere Senkung der Fachkraftquote in den stationären Langzeiteinrichtungen sei strikt abzulehnen.

„Koalitionsverträge, die viel versprechen, hatten wir schon viele – wir brauchen die Umsetzung der angekündigten Maßnahmen so schnell wie möglich! Ein breites Sofortprogramm und ein Masterplan für die Pflege sind überfällig“, so Wagner abschließend.

 

 

 

Ansprechpartner:
Franz Wagner Präsident des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsident des Deutschen Pflegerats ist Franz Wagner. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Christine Vogler.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

Diesen Artikel teilen:

Der DPR-Newsletter Wir informieren Sie in unserem monatlichen Newsletter über die Entwicklungen in allen Themen.

Newsletter An-/Abmeldung