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02.12.2016 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Lohnsteigerungen bis zur Tarifhöhe müssen jetzt allgemein refinanziert werden

Deutscher Bundestag setzt mit der Verabschiedung des Dritten Pflegestärkungsgesetzes ein Zeichen für einen gerechteren Lohn der professionell Pflegenden

Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag (1. Dezember 2016) den Gesetzentwurf zum Dritten Pflegestärkungsgesetz verabschiedet. Darin ist vorgesehen, dass die Pflegekassen und Sozialhilfeträger bei Pflegesatzverhandlungen auch in nicht-tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen die Bezahlung von Gehältern in Höhe eines Tarifvertrages oder einer kirchenarbeitsrechtlichen Regelung anerkennen müssen.

„Der Deutsche Bundestag hat mit seiner Entscheidung für die allgemeine Anerkennung der Bezahlung von tarifvertraglich oder kirchenarbeitsrechtlich vereinbarten Gehältern in Pflegesatzverhandlungen einen großen Schritt für gerechtere Löhne in der Pflege in Deutschland gemacht. Er ist damit einer Forderung des Deutschen Pflegerats nachgekommen“, betonte Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.

„Was bislang nur für tarifgebundene oder in Einrichtungen der Kirchen möglich war, steht jetzt allen Pflegeeinrichtungen offen. Damit steht höheren Löhnen in der Pflege bis zur Erreichung des Tarifniveaus bzw. der Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen endlich nichts mehr entgegen“, machte Westerfellhaus deutlich.

„Wir rufen die Träger dazu auf, von dieser Möglichkeit der Lohnsteigerungen unmittelbar Gebrauch zu machen. Wir rufen gleichzeitig die professionell Pflegenden von nicht-tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen auf, sich jetzt an ihre Arbeitgeber zu wenden und diese auf die gesetzlich abgesicherte Möglichkeit der refinanzierten Lohnsteigerungen zu verweisen. Gute Arbeit muss auch gerecht und gut entlohnt werden.“

Ansprechpartner:

Andreas Westerfellhaus

Präsident des Deutschen Pflegerats

 

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)

Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen

Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

 

Telefon: (0 30) 398 77 303

Telefax: (0 30) 398 77 304

 

E-Mail:presse@deutscher-pflegerat.de

Internet:www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

 

Präsident des Deutschen Pflegerats ist Andreas Westerfellhaus, Vize-Präsident ist Franz Wagner, Vize-Präsidentin ist Andrea Lemke.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP); Vereinigung der Hygienefachkräfte der Bundesrepublik Deutschland e.V. (VHD) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).

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