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30.08.2023 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Pflege-Mindestlohn: Gutes Signal für mehr Beschäftigung

Unterschiede müssen Qualifizierung besser aufzeigen

Zum Beschluss der Pflegekommission, den Pflege-Mindestlohn in der Langzeitpflege deutlich anzuheben, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Klar sein muss, dass die Mindestlohngrenzen keine Lohnstandards sein dürfen. Sie können auch keine Maßgabe für Tarifvereinbarungen sein. Sie sind eine Mindestgrenze. Der jetzt vereinbarte Mindestlohn für Beschäftigte in der Altenpflege liegt deutlich über dem allgemeinen Mindestlohn. Damit wird gezeigt, dass die Berufe in der Pflege gut bezahlt werden. Dafür hat auch die seit September 2022 geltende Tarif-Treue-Regelung in der Langzeitpflege gesorgt.

Bedenklich ist, dass der Unterschied im Mindestlohn zwischen Pflegefachpersonen und qualifizierten Pflegehilfskräften von 3 Euro pro Stunde sowie zwischen qualifizierten Pflegehilfskräften zu Pflegehilfskräften von 1 Euro pro Stunde zu gering ist. Dieser kleine Mehrverdienst ist kaum Anreiz, sich für eine qualifiziertere Ausbildung zu entscheiden. Das kann zu einer Gefahr für die qualitative Sicherung der Pflege führen und ist zu beobachten.

Die notwendigen Steigerungen der Löhne in der Pflege dürfen nicht zu einer weiteren Erhöhung der Kosten für die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen führen. Hier steht der Staat in der Pflicht, Lösungen zu finden. Auch muss die vollständige Refinanzierung der Kosten für die Pflegeeinrichtungen gesichert sein.

Ein guter Lohn ist ein wesentlicher Baustein für die Arbeitsattraktivität. Bessere Arbeitsbedingungen, das Recht zur selbstständigen Ausübung von Heilkunde und damit zur souveränen Ausübung des Pflegeberufes wie auch die Schaffung von Selbstverwaltungsstrukturen im Bund und in den Ländern sowie durchlässige Bildungsstrukturen gehören unabdingbar dazu.“

Daten zum Lohnniveau in der Langzeitpflege:

 

Mindestlohn Altenpflege zum 01.05.2024

 

Euro pro StundeEuro pro Monat 

Pflegehilfskräfte (unter 1 Jahr Ausbildung)15,502.685

qualifizierte Pflegehilfskräfte (mindestens 1-jährige Ausbildung)16,502.858

Pflegefachpersonen (3-jährige Ausbildung)19,503.377

Tabelle: Eigene Berechnungen Deutscher Pflegerat; bei 40 Stunden/Woche und einem Umrechnungsfaktor von 4,33. Hinzu kommen mögliche Zulagen und Zuschläge.
Werte der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz, Pressemitteilung des BMAS und des BMG, 29.08.2023.

 

Regional übliches Entgeltniveau (Tarif-Treue-Regelung Langzeitpflege)
Stand: 31.07.2023 (Erhebungsrunde September 2022)

 

 Lohnspanne in Euro/Monat

(pro Stunde)

Bundesland

(Vergleich niedrigster Wert zu höchstem Wert)

Regional übliches Entgeltniveau3.254 bis 3.646

(18,79 bis 21,05)

Mecklenburg-Vorpommern zu NRWPflege- und Betreuungskräfte (unter 1 Jahr Berufsausbildung)2.790 bis 3.034

(16,11 bis 17,52)

Mecklenburg-Vorpommern zu NRWPflege- und Betreuungskräfte (mindestens 1-jährige Berufsausbildung)2.932 bis 3.516

(16,93 bis 20,30)

Brandenburg zu NRWFachkräfte in den Bereichen Pflege und Betreuung (mindestens 3-jährige Berufsausbildung)3.743 bis 4.160

(21,61 bis 24,02)

Sachsen-Anhalt zu Baden-Württemberg

Tabelle: Eigene Berechnungen Deutscher Pflegerat; bei 40 Stunden/Woche und einem Umrechnungsfaktor von 4,33. Hinzu kommen mögliche Zuschläge.
Daten aus der „Veröffentlichung der Übersichten zu den Entlohnungsniveaus und Zuschlägen sowie Tarifvertragswerken und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen nach § 82c Abs. 5 SGB XI nach Bundesländern, Stand: 31.07.2023“.

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