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19.02.2026 Selbstverwaltung Berufsautonomie In eigener Sache Pressemitteilung

Pflegeberufebeteiligungsverordnung in Kraft

Wichtiges Signal für gemeinsame Verantwortung

Mit der Verkündung der Pflegeberufebeteiligungsverordnung im Bundesgesetzblatt am 13. Februar 2026 und ihrem Inkrafttreten am folgenden Tag wurde ein verbindlicher Rahmen für die Beteiligung der Pflegeberufe auf Bundesebene geschaffen. Die Verordnung regelt die Einbindung der Profession Pflege an den Aufgaben nach dem Fünften und Elften Buch Sozialgesetzbuch und stärkt die Rolle der Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene.

„Der 13. Februar markiert einen wichtigen Schritt für die Beteiligung der Pflegeprofession und ihre Professionalisierung auf Bundesebene. Jetzt kommt es darauf an, die Mitwirkungsrechte gemeinsam auszufüllen und weiter Verantwortung zu übernehmen – für eine starke Profession Pflege und eine verlässliche Versorgung“, sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats.

Die Verordnung schafft Klarheit über Verfahren, Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte. Sie benennt den Deutschen Pflegerat als maßgebliche Organisation der Pflegeberufe auf Bundesebene und ordnet die Wahrnehmung dieser Rechte eindeutig zu. Damit setzt sie ein wichtiges Signal.

„Die Mitwirkung der Pflegeprofession sollte perspektivisch über das SGB V und SGB XI hinaus dort wirksam werden, wo Pflege thematisch und inhaltlich betroffen ist“, ergänzt Vogler. „Dazu gehört, Mitwirkungsrechte weiterzuentwickeln und über das Ehrenamt hinaus dauerhaft und strukturell abzusichern, damit pflegefachliche Expertise wirksam in Entscheidungsprozesse einfließen kann.“

Die vor uns liegenden Aufgaben in der Pflege sind groß. Ihre Bewältigung erfordert abgestimmtes Handeln, fachliche Bündelung und eine konstruktive Zusammenarbeit aller Verbände, Organisationen und Körperschaften, die die Belange von beruflich Pflegenden vertreten.

Der Deutsche Pflegerat versteht das Inkrafttreten der Verordnung als wichtigen Schritt für die weitere gemeinsame Zusammenarbeit. Die Stärkung der Pflegeberufe ist kein Selbstzweck, sondern Voraussetzung dafür, die Qualität der Versorgung weiterzuentwickeln und Pflegewissen wirksam in politische und fachliche Entscheidungen einzubringen.

Der Deutsche Pflegerat dankt dem Bundesgesetzgeber sowie dem Bundesministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Erlass der Pflegeberufebeteiligungsverordnung. Ebenso gilt der Dank den Ländern, die der Verordnung zugestimmt und damit den Weg für eine verbindliche Beteiligung der Pflegeberufe auf Bundesebene freigemacht haben.

Download der Verordnung über die Beteiligung der maßgeblichen Organisationen der Pflegeberufe auf Bundesebene (Pflegeberufebeteiligungsverordnung – PflBBetV)

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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