07.12.2018 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz: Deutscher Pflegerat begrüßt Ausgliederung der Pflegekosten aus dem DRG-System
Entwicklung/Etablierung eines Personalbemessungsinstruments muss damit verbunden sein
Für den Deutschen Pflegerat e. V. (DPR) als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens ist die Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System und die zukünftige Finanzierung der Pflege über ein krankenhausindividuelles Pflegebudget der richtige Weg, um dem weiteren Stellenabbau entgegenzuwirken.
Verbunden werden müsse dies allerdings zwingend mit der Entwicklung eines Pflegepersonalbemessungsinstruments. Der DPR hat in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe hierzu in einem ersten Schritt konzeptionelle Vorarbeiten geleistet, um ein entsprechendes Bemessungsinstrument zur Bestimmung des Pflegepersonalbedarfs zu entwickeln. Dieses soll pflegebedarfsbezogen die Funktion der PPR weiterentwickeln („PPR 2.0").
Der vom Gesetzgeber formulierte Auftrag, die Prozedurenschlüssel zu benennen, die nach Einführung des Pflegebudgets nicht mehr benötigt werden, muss konsequent umgesetzt werden. Das erklärte Ziel, Dokumentationsaufwand zu reduzieren und somit Pflegekräfte zu entlasten, ist u. a. über die Streichung der Pflegekomplexmaßnahmen-Scores (PKMS) zu erreichen.
Der PKMS war und ist mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden und stellt keinen Qualitätsindikator dar. Die Herausnahme des PKMS aus den Prozedurenschlüsseln würde den Kolleginnen und Kollegen in der direkten Pflege und den Patientinnen und Patienten zugutekommen, da mehr Zeit für die Pflege am Bett zur Verfügung steht und die wertvolle Arbeitszeit der Pflegekräfte nicht patientenfern in einem „bürokratischen Überbau" vergeudet wird.
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats