09.10.2018 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung
Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung fehlt der objektive Maßstab
Deutscher Pflegerat fordert aussagekräftiges Personalbemessungsverfahren und warnt vor Nebenwirkungen der PpUGV
Das Bundesgesundheitsministerium wird voraussichtlich im Laufe dieser Woche Personaluntergrenzen für den Krankenhausbereich per Verordnung festsetzen und in Kraft treten lassen. Hierzu erklärt Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Pflegepersonaluntergrenzen sind ein Ansatz, den der Deutsche Pflegerat grundsätzlich unterstützt und willkommen heißt. Aber wir haben auch große Sorgen bei der konkreten Ausgestaltung.
Denn ohne ein analytisches Personalbemessungsverfahren als Grundlage werden Verzerrungseffekte und Schwächen des bisherigen Systems fortgeschrieben. Diese liegen in Einsparungen beim Pflegepersonal und der Zunahme der Leiharbeit. Einhalt zu gebieten gilt es bezüglich (Rück-)Verlagerungseffekten von pflegefremden Tätigkeiten an die Pflegenden.
Aus Sicht des Deutschen Pflegerats braucht es einen objektiven Maßstab! Das könnte kurzfristig eine aktualisierte Pflegepersonal-Regelung (PPR 2.0) sein. Parallel sollte ein analytisches Personalbemessungsverfahren entwickelt werden, das auf den Versorgungsbedarfen der Patientinnen und Patienten beruht.
Das Bundesgesundheitsministerium macht mit der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung eine Ersatzvornahme auf der Basis der aktuellen Rechtslage, da die Selbstverwaltung zu keiner Einigung kam. Dies soll nur ein erster Schritt sein. Trotzdem sieht der Deutsche Pflegerat dies kritisch, denn die Verordnung basiert auf einer unzureichenden Datengrundlage.
Zudem bezieht sich die Verordnung nur auf einige ausgewählte Bereiche der Krankenhäuser, wie der Geriatrie, Kardiologie, Intensivpflegestationen und der Unfallchirurgie. Dabei versteht sie sich zwar als rote Linie, die nicht unterschritten werden darf. Aber aus der Fachkraftquote in der stationären Langzeitpflege (SGB XI) wissen wir, wie schnell aus Minimum die Norm wird, die auch unterschritten wird.
Der Deutsche Pflegerat erwartet durch die aktuelle Fassung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums Wanderbewegungen bei Patientinnen und Patienten sowie Pflegenden. Zu befürchten ist weiter, dass die Patientinnen und Patienten beispielsweise zu früh von Intensivpflegestationen auf nicht geregelte Bereiche verlegt werden. Pflegefachpersonen könnten gezielt in die geregelten Bereiche versetzt werden, zu Lasten der nicht durch die geplante Verordnung geregelten Bereiche.
Der Bundesrat hat gefordert, die Pflegepersonaluntergrenzen nicht ohne eine Bemessung für eine auskömmliche Personalbemessung zu regeln. Dem schließt sich der Deutsche Pflegerat vollumfänglich an."
Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats