Diesen Artikel teilen:

27.08.2018 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Pflegepersonaluntergrenzen: Mangelhaft!

Deutscher Pflegerat mit deutlicher Kritik am Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums

Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach dem Scheitern der Verhandlungen der Selbstverwaltung einen Entwurf für eine Verordnung zu Pflegepersonaluntergrenzen im Krankenhausbereich vorgelegt. Damit erkennt das Ministerium an, dass für gute Pflege und Versorgung rechtliche Vorgaben zur Personalausstattung erforderlich sind. Denn Patientinnen und Patienten kommen in deutschen Krankenhäusern zu Schaden, weil die pflegerische Versorgung durch ungenügend vorhandenes Pflegepersonal nicht ausreicht.

„Was das Bundesgesundheitsministerium mit der nur für 2019 geltenden Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vorgelegt hat, ist völlig unzureichend!", kritisiert Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin. „Im Widerspruch zum Koalitionsvertrag sollen personelle Untergrenzen beim Pflegepersonal nur in einigen Krankenhausbereichen festgelegt werden und dann auch nur in den Krankenhäusern, wo die Not beim Pflegepersonal am größten ist. So verordnete Untergrenzen sorgen nicht für eine gute Patientenversorgung und entlasten auch nicht die stark beanspruchten Pflegenden, im Gegenteil, sie gefährden die Patientensicherheit."

Wagner weiter: „Die im Verordnungsentwurf genannten Pflegepersonalschlüssel sind willkürlich gewählt und berücksichtigen nicht ausreichend den tatsächlich notwendigen Patientenbedarf. Sie werden die zu Versorgenden und die Pflegenden zu Nomaden machen.

Da die vorgelegten Personalschlüssel nur einzelne Stationen betreffen, werden Pflegende aus den nicht geregelten Bereichen abgezogen und Patientinnen und Patienten in nicht-geregelte Bereiche verlegt. So ist davon auszugehen, dass Patientinnen und Patienten zu früh von Intensivstationen auf Allgemeinstationen verlegt werden.

Zudem besteht die Gefahr, dass in den Krankenhäusern, die heute etwas besser ausgestattet sind als die im Verordnungsentwurf genannte Vorgabe, angesichts des ökonomischen Drucks und des Pflegepersonalmangels, Personalquoten abgesenkt werden. Argumente des Pflegemanagements für eine bessere Patientensicherheit und eine bessere Versorgungsqualität würden damit untergraben.

Die im Entwurf genannten Pflegepersonalschlüssel sehen zudem eine Fachkraftquote vor. Dies wird vom Deutschen Pflegerat an dieser Stelle grundsätzlich abgelehnt. Assistenzpersonal ist oft sinnvoll und nötig, aber nicht als Bestandteil einer Minimalausstattung mit Pflegepersonal, die Patientengefährdung verhindern soll. Die Verordnung ist zudem ein zahnloser Papiertiger. Sie bringt enormen bürokratischen Aufwand, sieht aber bei Nicht-Einhaltung keinerlei Sanktionen vor!

Aus Sicht des Deutschen Pflegerats sind Vorgaben für die Personalausstattung in allen Bereichen des Krankenhauses, die sich am Bedarf der Patienteninnen und Patienten orientieren, unerlässlich. Nur diese können eine fundierte Berechnungsgrundlage dafür geben, wo eine Personaluntergrenze zu setzen ist. Der Deutsche Pflegerat fordert die Wiedereinsetzung der Pflegepersonal-Regelung (PPR) in einer modernisierten Form.

Am Ende bleibt das Fazit: Dieser Vorschlag ist ein Schlag ins Gesicht für alle, die sich seit Jahren für eine angemessene Zahl von Pflegenden, gute Bedingungen und damit einer angemessenen Versorgung der Bedürftigen in diesem Land einsetzen."

Ansprechpartner:

Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

Diesen Artikel teilen:

Der DPR-Newsletter Wir informieren Sie in unserem monatlichen Newsletter über die Entwicklungen in allen Themen.

Newsletter An-/Abmeldung