19.10.2023 Berufsautonomie Bildung Pressemitteilung
Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Pflegeprofession – Ausübung von Heilkunde kommt mit einer ersten Stufe
Pflegestudiumstärkungsgesetz
Zur Verabschiedung des Pflegestudiumstärkungsgesetzes – PflStudStG im Deutschen Bundestag (19.10.2023) erläutert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):
„Das Pflegestudiumstärkungsgesetz hat das Potenzial, die Pflegeprofession erheblich aufzuwerten. Ab 2025 sollen spezifische und verbindliche erweiterte Kompetenzen für akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen in die hochschulische Pflegeausbildung integriert werden. Dadurch wird es ihnen ermöglicht, eigenständig heilkundliche Tätigkeiten auszuüben.
Konkret geht es um erweiterte Kompetenzen in den Bereichen Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz. Diese heilkundlichen Tätigkeiten sollen dann auch ohne Modellvorhaben als Regelversorgung abgerechnet werden können.
Der Deutsche Pflegerat hat sich seit Jahrzehnten für diese Entwicklung eingesetzt und begrüßt daher den ersten Schritt, der mit dem jetzigen Gesetz gemacht wird. Positiv ist auch, dass weitere größere Schritte des Gesetzgebers geplant sind, um die heilkundlichen Befugnisse in der Pflege insgesamt zu stärken und perspektivisch auszubauen.
Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die Versorgungssicherheit in der Zukunft zu gewährleisten. Der Deutsche Pflegerat fordert jedoch, dass die Grundlagen dafür, dass Pflegefachpersonen generell eigenständig heilkundliche Tätigkeiten ausüben dürfen, zeitnah und umfassend geschaffen werden. Zu regeln ist dies in einem eigenständigen Heilberufegesetz, wie dies auch der Koalitionsvertrag vorsieht. Darüber hinaus sollte verbindlich geregelt werden, dass bereits in der Praxis tätige Pflegefachpersonen mit akademisierten Abschlüssen oder mit anerkannten Fachweiterbildungen (beispielsweise für Demenz und chronische Wunden) diese heilkundlichen Tätigkeiten bereits heute eigenverantwortlich ausüben dürfen.
Irritierend ist, dass bei der im Gesetz vorgesehenen Prüfung der Kompetenzen ärztliche Fachprüferinnen oder Fachprüfer beteiligt sein sollen. Dadurch entsteht der Eindruck, dass akademisierte Pflegefachpersonen nur dann tätig werden dürfen, wenn sie von ärztlichen Heilkundeberufen dazu befähigt werden. Diese Fremdbestimmung muss vermieden werden.
Was heute noch dem Gesetz fehlt, ist die Aktualisierung grundlegender pflegerischer Kompetenzen in den Kompetenzkatalogen für die Pflegeausbildung und das duale Studium. Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen sowie die Rahmenlehrpläne und Studienordnungen sollten entsprechend den Anforderungen für anerkannte Ausbildungsberufe um Kompetenzen für berufspolitisches Engagement, diversitätssensible Pflege und nachhaltige Entwicklung erweitert werden.
Das Pflegestudiumstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt zur Aufwertung der Pflegeprofession. Es ist weiter entscheidend, dass die Eigenständigkeit der Pflegefachpersonen in der Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten generell gewahrt und in einem Heilberufegesetz geregelt wird. Nur so kann die Pflege langfristig gestärkt werden und eine hochwertige Versorgung gewährleistet werden.“