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30.03.2026 Berufsautonomie Pressemitteilung

Positionspapier: Pflegerische Diagnostik ist Grundlage eigenverantwortlicher Pflege

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat ein Positionspapier zur pflegerischen Diagnostik im Rahmen des „Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ (BEEP) veröffentlicht. Das BEEP stellt klar: Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen nach ärztlicher oder nach pflegerischer Diagnose eigenverantwortlich erbringen. Dies stärkt den Heilberuf Pflege und die Pflege als Profession. Gleichzeitig verbessert es die pflegerische Versorgung, da pflegerisches Handeln somit ausdrücklich auch auf eigenen pflegerischen Diagnosen fußt.

Der Deutsche Pflegerat begrüßt, dass die pflegerische Diagnostik mit dem BEEP erstmals gesetzlich klar aufgegriffen wurde.

„Dass das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege erstmals Leistungen nach pflegerischer Diagnose nennt, ist von großer Bedeutung, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats. „Es wird damit klargestellt: Pflegefachpersonen können bei entsprechender Qualifikation bestimmte Leistungen eigenverantwortlich auf Grundlage pflegerischer Diagnosestellung erbringen. Pflegerisches Handeln ist damit auch das Ergebnis eigener pflegerischer Diagnostik. Das muss jetzt in der Versorgungspraxis ankommen.“

Das gemeinsame Positionspapier der Fachkommissionen „Pflegebildung & Pflegewissenschaft“ sowie „Digitalisierung in der Pflege“ des Deutschen Pflegerats rückt Begriff, Funktion und Bedeutung der pflegerischen Diagnostik in den Mittelpunkt. Es beschreibt, was nötig ist, damit der gesetzliche Auftrag fachlich tragfähig umgesetzt werden kann. Ziel ist, dass Pflegefachpersonen im Gesundheitssystem eigenverantwortlich handeln können – nur so lässt sich Versorgung bedarfsgerecht und qualitätsgesichert gestalten, auf einer klaren professionellen Grundlage und im interprofessionellen Zusammenspiel mit anderen Gesundheitsberufen.

Pflegerische Diagnostik macht professionelle Pflege sichtbar

Pflegerische Diagnostik ist ein zentraler Bestandteil professioneller Pflege. Sie hilft, Pflegebedarfe früh zu erkennen, Versorgung gezielt zu planen und Qualität sichtbar zu machen. Sie verbessert damit die Entscheidungsqualität und erhöht die Sicherheit der Versorgung. Sie strukturiert Entscheidungen, macht Versorgungsverläufe nachvollziehbar und schafft die Grundlage für eigenverantwortliches pflegerisches Handeln. Zugleich macht sie pflegefachliche Beiträge in interprofessionellen Versorgungsprozessen sichtbar und anschlussfähig.

Der DPR betont: Ohne pflegerische Diagnostik droht Pflege weiterhin auf einzelne Verrichtungen reduziert zu werden. Pflegerische Diagnostik ist die fachliche Voraussetzung dafür, dass Pflegefachpersonen Bedarfe eigenständig feststellen, daraus pflegerische Diagnosen ableiten und Versorgung verantwortlich gestalten können. Sie gehört damit zum Kern professioneller Pflege und zur Pflegeprozessverantwortung.

Hohe Expertise aus der Profession

Das Positionspapier wurde von zwei hochkompetenten DPR-Fachkommissionen erarbeitet: „Pflegebildung & Pflegewissenschaft“ sowie „Digitalisierung in der Pflege“. In beiden Gremien arbeiten Expert:innen aus allen Feldern der Pflege aus ganz Deutschland. Sie kennen diagnostische Prozesse aus Praxis, Bildung, Wissenschaft und Management ebenso wie deren digitale Abbildung.

„Es gibt kaum eine bessere Expertise als die derjenigen, die wir in den DPR-Fachkommissionen gebündelt haben und die pflegerische Diagnostik in Praxis, Bildung, Wissenschaft und Digitalisierung seit Jahren fachlich tragen und weiterentwickeln. Dieses Wissen muss jetzt verbindlich in die Umsetzung einfließen.“

DPR fordert federführende Einbindung bei der weiteren Ausgestaltung

Der Deutsche Pflegerat erwartet, bei allen grundlegenden Regelungen zur pflegerischen Diagnostik, zu digitalen Anforderungen und zu den daraus abgeleiteten Rahmenbedingungen federführend einbezogen zu werden. Der DPR will diesen Prozess aktiv mitgestalten und dazu beitragen, dass die beschriebenen Grundlagen in der Versorgungspraxis wirksam werden. Denn wenn pflegerische Diagnostik künftig wirksam in der Versorgung, Bildung und Digitalisierung verankert werden soll, braucht es nicht nur gesetzliche Klarheit, sondern auch eine konsequente fachliche Weiterentwicklung aus der Pflege und auf Grundlage des Positionspapiers heraus.

Dazu gehören aus Sicht des DPR:

  • klare gesetzliche und leistungsrechtliche Grundlagen,
  • die verbindliche Verankerung in Ausbildung, Studium sowie Fort- und Weiterbildung,
  • die konsequente Weiterentwicklung der pflegerischen Fachsprache,
  • digitale Systeme, die pflegefachliche Entscheidungen unterstützen, aber nicht ersetzen,
  • sowie Rahmenbedingungen, die pflegerische Eigenverantwortung, Pflegeprozessverantwortung und qualifikationsgebunden erweiterte Verantwortung im Rahmen der Vorbehaltsaufgaben fachlich tragfähig absichern.

Das Positionspapier macht deutlich: Pflegerische Diagnostik kann nur dann wirksam, nachvollziehbar und sektorenübergreifend anschlussfähig werden, wenn sie auch digital tragfähig abgebildet wird. Dafür braucht es einen einheitlichen pflegefachlichen Sprachraum, klare Begriffe und interoperable Systeme. Nur so lassen sich pflegerische Einschätzungen nachvollziehbar dokumentieren und in der Versorgung wirksam nutzen.

Hintergrund

Das Positionspapier „Zum Begriff der pflegerischen Diagnostik im Rahmen des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP)“ wurde vom Deutschen Pflegerat veröffentlicht. Es wurde von den Fachkommissionen „Pflegebildung & Pflegewissenschaft“ sowie „Digitalisierung in der Pflege“ konsentiert.

Das Positionspapier finden Sie in der Anlage sowie auf der Website des Deutschen Pflegerats.

Download Positionspapier

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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