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16.12.2025 Arbeitsbedingungen Berufsautonomie Pressemitteilung

Referentenentwurf. Notfallreform bleibt ohne Pflegefachkompetenz unvollständig

Der Deutsche Pflegerat (DPR) warnt, dass die geplante Reform der Notfallversorgung ohne die Einbindung pflegefachlicher Kompetenzen ihre Ziele verfehlen wird. Der aktuelle Referentenentwurf für das Gesetz behandelt wichtige strukturelle Fragen, ignoriert jedoch die wesentlichen Beiträge der professionellen Pflege. Damit bleibt ein wesentliches Steuerungs- und Qualitätsdefizit bestehen, das insbesondere die Versorgung pflegebedürftiger, geriatrischer, palliativer und psychiatrischer Patient:innen betrifft.

Pflegefachpersonen arbeiten sektorenübergreifend in allen Versorgungsbereichen und tragen entscheidend zu sicheren und effizienten Notfallabläufen von Menschen aller Altersgruppen bei. Sie sind im ambulanten Bereich, in akut- und langzeitstationären Pflege- und Gesundheitseinrichtungen sowie an den Schnittstellen der Versorgung tätig. Dort erkennen sie frühzeitig kritische Situationen und verhindern Eskalationen, bevor die Notaufnahmen der Klinken unnötig belastet werden.

DPR-Präsidentin Christine Vogler erklärt:

„Die Notfallreform bleibt unvollständig, solange die pflegerische Expertise nicht gesetzlich verankert wird. Pflegefachpersonen erkennen oft als Erste kritische Situationen wie Stürze, Verschlechterungen chronischer Erkrankungen, Infektionen, Dehydration oder palliative Krisen. Viele dieser Notfälle betreffen primär pflegerische Versorgungssituationen und -bedarfe.

Wer diese Kompetenzen in der Notfallversorgung nicht systematisch einbindet und Zuständigkeiten nicht klar regelt, nimmt Fehlsteuerungen, unnötige Transporte und weitere vermeidbare Belastungen der Betroffenen und ihrer An- und Zugehörigen sowie den Notaufnahmen in den Kliniken in Kauf. Der Referentenentwurf erkennt die Versorgungsrealität bislang nicht ausreichend an und verengt den Notfallbegriff überwiegend auf ärztlich-medizinische Interventionen.

Der Deutsche Pflegerat erwartet, dass Pflegefachpersonen mit entsprechender Qualifikation gesetzlich als eigenständige Akteure der Notfallversorgung anerkannt werden und nicht unter der Sammelbezeichnung 'nichtärztliches Fachpersonal' verschwinden. Sie müssen für evidenzbasierte strukturierte Ersteinschätzungen, telemedizinisch unterstützte Entscheidungen und sektorenübergreifende Notfallabläufe für ihren Kompetenzbereich verantwortlich eingesetzt werden. Dafür braucht es einen verbindlichen Qualifikationsrahmen und eine eindeutige Rollenbeschreibung im Notfallmanagement.“

Ohne eine klare gesetzliche Verankerung pflegefachlicher Kompetenzen droht die Notfallreform an den Versorgungsrealitäten vorbeizugehen – mit negativen Folgen für Patientensicherheit, Versorgungsqualität und die Effizienz des Gesamtsystems. Der DPR fordert daher eine verbindliche Nachsteuerung im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Download Stellungnahme

Ansprechpartner:innen

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

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