07.07.2015 Pressemitteilung
Schleswig-Holstein ist auf dem einzig richtigen Weg zu einer Pflegekammer
Westerfellhaus: „Das Land Bayern sollte sich das als Vorbild nehmen und endlich die richtigen Prioritäten setzen“
„Schleswig-Holstein ist auf dem einzig richtigen Weg: Die Pflegekammer kommt. Das ist ein gutes Zeichen für die professionell Pflegenden im Land und für ganz Deutschland“, freut sich Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats (DPR), anlässlich des Beschlusses des Sozialausschusses des schleswig-holsteinischen Landtages zum Gesetzentwurf zur Errichtung einer Kammer für die Heilberufe in der Pflege. Noch im Juli steht die Abstimmung im Landtag an.
Damit ende die Fremdbestimmung über die Interessen der Berufsgruppe der Pflegefachpersonen, macht Westerfellhaus deutlich: „Nur eine starke Pflegekammer kann die Interessen der Pflegefachpersonen tatsächlich vertreten. Diese müssen das Recht haben, im vollen Umfang die pflegerischen Herausforderungen der Zukunft und ihre darin liegende eigene große Verantwortung selbst mitzubestimmen“.
Scharfe Kritik übt der DPR-Präsident hingegen am Beschluss des bayerischen Kabinetts: „Das bayerische Kabinett irrt sich, wenn es meint, dass eine lose, auf Freiwilligkeit basierende Interessensgemeinschaft, der Pflege eine starke Stimme geben könne. Eine solche Gemeinschaft kann nicht in dem Maße für die Pflegefachpersonen eintreten, wie es Aufgabe und zugleich Verpflichtung einer Pflegekammer ist“.
„Die Tätigkeit einer solchen Organisation würde nur einen Teil der Berufsangehörigen erreichen. Damit können keine verbindlichen Regeln für die Gesamtheit der in einer Kammer vertretenen Berufsgruppen aufgestellt und deren Einhaltung gewährleistet werden“, mahnt Westerfellhaus.
Westerfellhaus: „Schleswig-Holstein setzt mit der Pflegekammer die richtigen Prioritäten für die Pflegefachpersonen. Es wäre zu wünschen, dass dies endlich auch die bayerische Landesregierung tut, und damit den eindeutigen Willen jeder zweiten Pflegekraft für eine bayerische Pflegekammer umsetzt“.