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21.07.2022 Arbeitsbedingungen Positionspapier Pressemitteilung

Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege: Erste Überlegungen zum Nationalen Strategieplan für die Digitalisierung der Pflege (Gliederungsentwurf)

I. Ausgangslage und Vorbemerkungen

 

Die Ampelkoalition hat der Digitalisierung der Pflege im Koalitionsvertrag hohe Bedeutung zugewiesen. Dort heißt es im Kapitel Pflege und Gesundheit u.a.:

Wir sorgen für eine bedarfsgerechte Gesundheitsversorgung und eine menschliche und qualitativ hochwertige Medizin und Pflege. Wir verbessern die Arbeitsbedingungen der Gesundheitsberufe und Pflegekräfte. Wir ermöglichen Innovationen und treiben die Digitalisierung voran. Grundlage für all dies ist eine auf lange Sicht stabile Finanzierung des Gesundheitswesens und der Pflege. (Zeilen 2655 bis 2659 des Koalitionsvertrags.)

Wir ergänzen das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) um innovative quartiernahe Wohnformen (Zeile 2676)

Aus- und Weiterbildung in Gesundheit und Pflege
Wir implementieren die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung der Gesundheits- und Pflegeberufe sowie in Fort- und Weiterentwicklung. (Zeilen 2735 bis 2737 des Koalitionsvertrags.)

Digitalisierung im Gesundheitswesen In einer regelmäßig fortgeschriebenen Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen und in der Pflege legen wir einen besonderen Fokus auf die Lösung von Versorgungsproblemen und die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer. In der Pflege werden wir die Digitalisierung u. a. zur Entlastung bei der Dokumentation, zur Förderung sozialer Teilhabe und für therapeutische Anwendungen nutzen. Wir ermöglichen regelhaft telemedizinische Leistungen inklusive Arznei-, Heil und Hilfsmittelverordnungen sowie Videosprechstunden, Telekonsile, Telemonitoring und die telenotärztliche Versorgung. (Zeilen 2761 bis 2768).

Wir beschleunigen die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes sowie deren nutzenbringende Anwendung und binden beschleunigt sämtliche Akteure an die Telematikinfrastruktur an. (Zeilen 2769 bis 2771).

Wir überprüfen das SGB V und weitere Normen hinsichtlich durch technischen Fortschritt überholter Dokumentationspflichten. Durch ein Bürokratieabbaupaket bauen wir Hürden für eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten ab. Die Belastungen durch Bürokratie und Berichtspflichten jenseits gesetzlicher Regelungen werden kenntlich gemacht. Wir verstetigen die Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben. Sprachmittlung auch mit Hilfe digitaler Anwendungen wird im Kontext notwendiger medizinischer Behandlung Bestandteil des SGB V (Zeile 2776 bis 2784).

Vor diesem Hintergrund unterbreitet das Verbändebündnis Digitalisierung in der Pflege nachfolgend erste Vorschläge zum Inhalt, zur Gliederung und zum Vorgehen im Rahmen des Nationalen Strategieplans zur Digitalisierung der Pflege.

Stand: 13.06.2022

Download Erste Überlegungen

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