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26.07.2018 Arbeitsbedingungen Pressemitteilung

Verhandlungen zu Personaluntergrenzen im Krankenhaus: das Schlimmste vermieden, aber das Ende offen?

Der Deutsche Pflegerat nimmt mit Erleichterung zu Kenntnis, dass anhand der bisher erhobenen empirischen Daten keine Festlegung von Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen im Krankenhaus erfolgen wird.

„Es unterbleibt eine aus mehreren Gründen grundsätzlich falsche Regelung. Der Weg ist nun frei, die Personalbesetzung im Krankenhausbereich richtig und zeitnah anzugehen", kommentierte Franz Wagner, Präsident des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR), den aktuellen Verhandlungsstand zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und dem GKV-Spitzenverband.

„In letzter Minute wurde die Reißleine gezogen. Denn sowohl die Datengrundlage ist fragwürdig als auch das Grundprinzip, nur die Lage in den am schlechtesten mit Personal ausgestatteten Krankenhäusern zu verbessern. Angesichts der Situation in deutschen Krankenhäusern ist das nicht einmal der Ansatz einer Lösung und birgt sogar das Risiko einer weiteren Verschlechterung für viele.

Allerdings ist das Problem Personalausstattung weiterhin ungelöst. Es ist jetzt schnellstmöglich eine Lösung für Personaluntergrenzen im Krankenhausbereich im Kontext der im Pflege-Personal-Stärkungsgesetz avisierten Veränderungen zur Finanzierung der Pflege im Krankenhaus auf Grundlage eines Personalbedarfsbemessungsinstruments, das sich am Versorgungsbedarf der Patientinnen und Patienten ausrichtet, unabdingbar. Diese müssen umfassend die Verbesserung der personellen Situation der professionell Pflegenden und damit eine Verbesserung der akut schlechten Arbeitsbedingungen an vielen deutschen Krankenhäusern im Blick haben. Und die Zeit drängt, denn tagtäglich kommen Patientinnen und Patienten in deutschen Krankenhäusern durch mangelnde pflegerische Versorgung zu Schaden.

Der DPR hat hierfür als Einstieg den sog. Ganzhausansatz (Gegenüberstellung Personalaufwand und personalbezogene Erlöse) mit paralleler Weiterentwicklung der PPR (Pflegepersonal-Regelung) vorgeschlagen. Der Auftrag zur Festlegung von Personaluntergrenzen im Krankenhaus muss zudem auf alle bettenführenden Abteilungen eines Krankenhauses erweitert werden, so wie es der Koalitionsvertrag vorsieht.

Der Deutsche Pflegerat als Vertreter des deutschen Pflege- und Hebammenwesens steht mit seiner Fachexpertise weiterhin gerne bereit, und ist in die Entwicklung von sinnvollen und nachhaltigen Lösungen für Personalbemessung im Krankenhausbereich einzubinden."

Der DPR erwartet von Bundesminister Spahn, seine Ankündigung von Verbesserungen für die Situation der Pflegenden auch hier ohne Zeitverzug wahrzumachen.

Ansprechpartner:
Franz Wagner
Präsident des Deutschen Pflegerats

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